Fördermittel für eine Gehwegerneuerung in Marienberg OT Reitzenhain
Für die Gehwegerneuerung an der Ernst-Thälmann-Straße in Marienberg OT Reitzenhain entlang der B 174, beginnend an der Einmündung zur Hübner Straße S 216 und endend an der Wendestelle S 218 der Gemarkung Reitzenhain auf einer Länge von ca. 1.055 m hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid über 140.009,64 Euro erteilt.
Gegenstand des Vorhabens ist die Gehwegerneuerung entlang der Ernst-Thälmann-Straße, straßenbegleitend zur B 174 und dem Abzweig zur S 218 in Marienberg OT Reitzenhain, beginnend an der Einmündung zur Hübner Straße S 216 und endend an der Wendestelle S 218.
Das Vorhaben beinhaltet die Erneuerung des Fahrbahnbelages aus Asphalt auf einer Länge von ca. 1.055 m und einer Breite des Gehweges zwischen 1,50 m bis 3,10 m und orientiert sich am Bestand. Die vorhandenen Bordsteine zur Straße werden belassen, lediglich stark abgesackte Bordsteine werden höhenmäßig reguliert. Zur Abtrennung des Gehweges zu den angrenzenden Wohn- und Geschäftsgrundstücken ist beabsichtigt, einen Tiefbord zu errichten. Entlang der vorhandenen Grundstücksmauern wird ein Kleinpflasterstreifen aus Granit hergestellt. Weiterhin wird im Zuge der Erneuerung des Gehweges ein Leerrohr für Breitband im Gehwegkörper mit verlegt. Das Vorhaben beinhaltet auch die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen während der Bauphase. Die Baumaßnahme ist unter Vollsperrung des Fußgängerverkehrs zu realisieren. Zur Gewährleistung des Fußgängerverkehrs ist ein Notgehweg am Fahrbahnrand auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorgesehen, welcher mit einem mobilen Absperrzaun beleuchtet werden soll.
Der geplante Ausführungszeitraum wurde von April 2021 bis Juni 2021 vorgesehen.
Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100% aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 innerhalb der Maßnahme: „Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI- Fonds für den Schwerpunkt 6b, Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“.
PM/AB