Fördermittel zur Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten erhalten
Auf Grundlage der am 16.07.2020 in Kraft getretenen Mobilen-Endgeräte-Förderverordnung des Freistaates Sachsen – Hintergrund ist das entsprechende Bundesprogramm – wurde dem Erzgebirgskreis mit Bescheid vom 31.07.2020 eine Zuweisung in Höhe von 603.866,38 EUR bewilligt.
Zweck der Förderung ist die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten, die der Unterstützung des digitalen Fernunterrichtes dienen sollen. Insgesamt werden für die Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises ca. 1.600 mobile Endgeräte (Tablets) beschafft, die Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt vor allem für die Schüler, die aus Sicht der Schulen einen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte haben, welche das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden könnten. Die Tablets werden voraussichtlich Mitte Oktober 2020 geliefert und nach der Installation spezieller Software nach und nach an die Schulen ausgegeben.
PM/SP