Förderung für junge Menschen mit Projektideen.
Die Doris-Wuppermann-Stiftung unterstützt im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung, in den Themenfeldern Recht auf Arbeit und soziale Gerechtigkeit, fairer Handel in der Welt, Anti-Rassismus und Schutz der Umwelt.
Insbesondere die Zahl engagierter Jugendlicher soll vergrößert und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen erweitert werden. Die Stiftung will dabei helfen, bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen zu schaffen. Insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen, stehen dabei im Fokus.
Die Förderung kann bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro gewährt werden.
Was ist förderfähig?
politische Bildung durch Maßnahmen wie die Durchführung oder Förderung von Seminaren, Ausreichung von Stipendien und anderes mehr
finanzielle Unterstützung aktiven Handelns, das der Förderung des demokratischen Staatswesens dient, z.B. durch Verleihung von Preisen
finanzielle Förderung steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für Projekte im Sinne der Präambel, wie z.B. Publikationen und Ausstellungen
Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, sowie Stiftungen mit ähnlicher Zielsetzung
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen, beispielsweise:
Eingetragene Vereine (e.V.)
Kommunale Jugendeinrichtungen
Schulen
Weitere Informationen:
Doris-Wuppermann-Stiftung
Novalisstraße 12
D-10115 Berlin
E-Mail: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de
Tel.: 030/240 886 10
http://www.doris-wuppermann-stiftung.de
Quelle: Doris-Wuppermann-Stiftung / 12.04.2021 re