Fortführung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ - auch im Jahr 2021

27. Oktober 2020
Neuigkeiten

Mit der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt vom 15. August 2019 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz veröffentlicht, dass das seit 2014 geförderte Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle“ ab 2020 fortlaufend jährlich fortgeführt wird. (Fundstelle: Internetseite des SMS - Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen).

Der Erzgebirgskreis wird im Jahr 2021

eine pauschale Zuweisung in Höhe von 331.500 EUR

erhalten. Ein Anteil von 25 % - entspricht 82.875 EUR -  soll dabei für ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen zweckgebunden eingesetzt werden.

Der Betrag von 248.625 EUR soll weiterhin zur Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich zur Verfügung stehen und somit den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Zu beachten ist dabei u.a., dass die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme 25.000 EUR nicht überschreiten sollen (d.h. Anträge, die die Gesamtkosten von 25.000 € überschreiten, können keine Berücksichtigung finden). Beachtet werden muss ferner, dass vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur den Nettobetrag beantragen. Darüber hinaus ist wie in jedem Jahr kein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers erforderlich. Ausdrücklich hingewiesen wird auf den Bewilligungszeitraum, der am 31.12.2021 endet.

Die Anträge sind mittels des auf der Internetseite des Erzgebirgskreises eingestellten Antragsformulars (Fundstelle: www.erzgebirgskreis.de) ergänzt um einen Kostenvoranschlag sowie ein aussagekräftiges Foto

umgehend – jedoch spätestens bis zum 30. November 2020

im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 – Soziales und Ordnung einzureichen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen aber auch Betreiber (Mieter/Pächter) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme.

Hinweis: Nur vollständige Anträge können entgegen genommen und berücksichtigt werden.

Im Dezember 2020 werden die im Landratsamt Erzgebirgskreis eingegangenen Förderanträge unter Beteiligung der Senioren- und Behindertenbeauftragen und des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung hinsichtlich ihrer Aufnahme in die priorisierten Maßnahmeliste geprüft sowie im Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales Anfang 2021 vorgestellt. Die Antragstellung an die Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank – Förderbank) nebst der Einreichung der Prioritätenliste muss durch das Landratsamt Erzgebirgskreis bis spätestens zum 31. Januar 2021 erfolgen.  

Für Fragen zu diesem Investitionsprogramm stehen im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 – Soziales und Ordnung

Frau Schürer - Tel.-Nr. 03771 277 3003

Frau Priestel – Tel.-Nr. 03771 277 3005

zur Verfügung.

 

Antragsformular 2021

Formular Verwendungsnachweis 2021

 

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Paulus-Jenisius-Straße 24
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