Fortführung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ - auch im Jahr 2022
Fortführung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ - auch im Jahr 2022
Mit der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt vom 15. August 2019 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz veröffentlicht, dass das seit 2014 geförderte Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle“ ab 2020 fortlaufend jährlich fortgeführt wird. (Fundstelle: Internetseite des SMS - Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen).
Der Erzgebirgskreis wird im Jahr 2022 eine pauschale Zuweisung in Höhe von 331.100 EUR erhalten.
Ein Anteil von 25 % - entspricht 82.775 EUR - soll dabei für ambulante Arzt- und Zahnarztpraxen zweckgebunden eingesetzt werden.
Der Betrag von 248.325 EUR soll weiterhin zur Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit, Bildungs- und Gesundheitsbereich aber auch im Gastronomiebereich zur Verfügung stehen und somit den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Zu beachten ist dabei u.a., dass die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahme 25.000 EUR nicht überschreiten sollen (d.h. Anträge, die die Gesamtkosten von 25.000 € überschreiten, können keine Berücksichtigung finden). Beachtet werden muss ferner, dass vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur den Nettobetrag beantragen. Darüber hinaus ist wie in jedem Jahr kein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers erforderlich. Ausdrücklich hingewiesen wird auf den Bewilligungszeitraum, der am 31.12.2022 endet.
Die Anträge sind mittels des auf der Internetseite des Erzgebirgskreises eingestellten Antragsformulars (Antragsformular 2022) ergänzt um die Stellungnahme VdK, qualifizierte Kostenvoranschläge (Honorar- und Planungskosten sind nicht förderfähig) sowie aussagekräftige vorher Fotos (zusätzlich per Mail an nicole.priestel@kreis-erz.de)
umgehend – jedoch spätestens bis zum 30. November 2021
im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 – Soziales und Ordnung einzureichen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von öffentlich zugänglichen Einrichtungen aber auch Betreiber (Mieter/Pächter) mit einer schriftlichen Zustimmung des Eigentümers für die Baumaßnahme.
Hinweis: Nur vollständige Anträge können Berücksichtigung finden.
Im Dezember 2021 werden die im Landratsamt Erzgebirgskreis eingegangenen Förderanträge unter Beteiligung der Senioren- und Behindertenbeauftragen und des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung hinsichtlich ihrer Aufnahme in die priorisierten Maßnahmeliste geprüft sowie im Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales Anfang 2022 vorgestellt. Die Antragstellung an die Bewilligungsbehörde (Sächsische Aufbaubank – Förderbank) nebst der Einreichung der Prioritätenliste muss durch das Landratsamt Erzgebirgskreis bis spätestens zum 31. Januar 2022 erfolgen.
Für Fragen zu diesem Investitionsprogramm stehen im Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 2 – Soziales und Ordnung
Frau Schürer - Tel.-Nr. 03771 277 3003
Frau Priestel – Tel.-Nr. 03771 277 3005
zur Verfügung.
Werbefilm des Projektes "Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen"
www.vdk.de/barrierefreies-sachsen
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