Freistaat Sachsen unterstützt Kommunen bei Ausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine mit 70 Millionen Euro
Gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Landkreistages, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Freistaat Sachsen unterstützt Kommunen bei Ausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine mit 70 Millionen Euro
Der Freistaat Sachsen stellt den Kommunen zur Finanzierung der Aufwendungen für Geflüchtete aus der Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis Ende 2023 insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf haben sich der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände geeinigt.
Das Finanzierungspaket greift die Belastungen der Kommunen umfassend auf und besteht aus drei Bausteinen:
einer Aufstockung der Kosten für die Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine,
einer Pauschale in Höhe von monatlich 330 Euro für Kitakosten und den Integrationsaufwand für jedes ukrainische Flüchtlingskind, das eine Kita besucht sowie
einer Pauschale für sonstige Belastungen, beispielsweise im Bereich der Pflege, Jugendhilfe und der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, diese beträgt im Jahr 2022 zehn Millionen Euro.
Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Der Freistaat Sachsen zeigt sich solidarisch mit den Geflüchteten aus der Ukraine und mit seinen Kommunen. Wir unterstützen unsere Landkreise, Städte und Gemeinden, die die Menschen aus der Ukraine mit großer Solidarität und großem Engagement aufgenommen haben. Mit den 70 Millionen Euro entlasten wir die Kommunen bei den Herausforderungen vor Ort.«
Sozialministerin Petra Köpping: »Schnell und unkompliziert dort helfen, wo Hilfe am nötigsten ist, so lässt sich die Hilfestellung der sächsischen Kommunen für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge wohl am treffendsten beschreiben. Diesen solidarischen Einsatz würdigt und unterstützt die Staatsregierung mit den zugesprochenen Geldern. Die Kommunen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, von dem wir alle als Gemeinschaft profitieren.«
Landrat Frank Vogel, Präsident des Sächsischen Landkreistages: »Die sächsischen Landkreise haben bereits viele Tausend Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Die Hilfsbereitschaft vor Ort ist weiter immens. Dennoch ist klar, dass mit der Aufnahme der Geflüchteten erhebliche Kosten verbunden sind, die in erster Linie die kommunale Ebene treffen. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Freistaat die Kommunen bei der Finanzierung entlastet.«
Oberbürgermeister Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages: »Wir begrüßen es, dass der Freistaat den überwiegenden Anteil der Bundesmittel zur Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine an die Kommunen weitergibt. Die Solidarität mit den ukrainischen Flüchtlingen ist unter den Kommunen und ihren Einwohnern sehr groß. Mit den Bundesmitteln können die kommunalen Mehraufwendungen für die Unterbringung der Menschen aus der Ukraine abgefedert werden.«
Hintergrund:
Grundlage ist die Verständigung der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler vom 7. April diesen Jahres, den Ländern hierfür insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Auf den Freistaat Sachsen entfallen davon rund 95 Millionen Euro. Davon gibt der Freistaat Sachsen 70 Millionen Euro an die Kommunen weiter. Die restlichen 25 Millionen Euro tragen dazu bei, die Ausgaben des Freistaates Sachsen für die Geflüchteten aus der Ukraine zu decken.
PM SMS 10.06.2022