Führerscheine: Umtauschfrist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 endet am 19. Januar 2023

05. Januar 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Betroffene Führerscheininhaber sind aufgerufen, bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreises einen Umtauschantrag stellen.

Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 werden zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit verlieren. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Nutzen Sie daher alsbald das Antragsformular auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter  https://www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/struktur-aufgaben/aemter-von-a-bis-z/fahrerlaubnisbehoerde

Der ausgefüllte Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins sind an das

 

Landratsamt Erzgebirgskreis

Fahrerlaubnisbehörde

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

 

zu senden.

 

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden. Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Eine persönliche Vorsprache ist dafür nicht notwendig. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Instruktionen zum Erhalt des neuen Führerscheins. Die anfallenden Kosten liegen bei 30,40 Euro. Wer schon im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen.

Für die Jahrgänge 1953-1958 erfolgte bereits der Umtausch von 28.927 „Papierführerscheinen“ in EU-Führerscheine. Für die Jahrgänge 1959-1964 wurden bislang 24.565 „Alt“- Führerscheine in EU-Führerscheine umgetauscht. Weitere 1.035 Umtauschanträge befinden sich aktuell in Bearbeitung des Sachgebietes Fahrerlaubnisbehörde.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de

 

JB

 

 

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Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de