Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1959 - 1964

09. März 2022
Neuigkeiten

Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises möchte aktiv zur Antragsstellung der betroffenen Jahrgänge aufrufen

Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 werden zum 19.01.2023 ihre Gültigkeit verlieren.

 

Betroffene Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2023 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde möchte die Erfahrungen, welche beim Umtausch der bereits abgeschlossenen Jahrgänge gesammelt wurden, nutzen und nun aktiv die Jahrgänge 1959 – 1964 auffordern bereits jetzt ihre Anträge einzureichen. Bürger können so rechtzeitig bis zum Ende der Umtauschfrist ihren neuen Kartenführerschein erhalten.

 

Das Antragsformular und viele nützliche Informationen rund um den Führerscheinumtausch sind auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de (Fahrerlaubnisbehörde (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis) nachzulesen. In vielen Städte- und Gemeindeverwaltungen wird das benötigten Antragsformular auch in Druckform zur Verfügung gestellt.

 

Den ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins sind an das

 

Landratsamt Erzgebirgskreis,

Fahrerlaubnisbehörde,

Paulus-Jenisius-Straße 24,

09456 Annaberg-Buchholz

 

zu senden.

 

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

 

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Instruktionen zum Erhalt des neuen Führerscheins.

 

Die anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 28,43 €.

 

Zu beachten ist, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell möglichst vermieden werden sollen. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de.

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de