Gemeinsame Erklärung der Sächsischen Staatsregierung und der Kommunalen Spitzenverbände in Sachsen zur aktuellen Pandemie-Lage

27. November 2020
Neuigkeiten

Die Kreisfreien Städte und Landkreise werden für ihre Gebietskörperschaften entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.

Landkreistag, Städte- und Gemeindetag und Staatsregierung sind sich darin einig, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Verringerung der Ausbreitung des Corona-Virus bislang leider nicht ausreichen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen. Trotz der ergriffenen, zum Teil sehr einschneidenden Maßnahmen hat sich ganz Sachsen zu einem »Hot Spot« mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektion je 100.000 Einwohner im 7-Tages-Schnitt entwickelt. In einigen Landkreisen wird sogar die Grenze von 300 deutlich überschritten.

Jeder Einzelne von uns ist stärker denn je gefährdet, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Und viele Menschen, auch die jungen, laufen Gefahr einen schweren oder gar schwersten Verlauf zu erleben und auf intensivmedizinische Unterstützung angewiesen zu sein.

Die Lage in den sächsischen Krankenhäusern wird zunehmend angespannter, die verfügbaren Bettenkapazitäten knapper. Das Personal in den Klinken ist extrem gefordert. Es gibt bereits jetzt in Sachsen Krankenhäuser, die keine Patienten zur intensivmedizinischen Betreuung mehr aufnehmen können.

Anders als im Frühjahr können wir nicht darauf hoffen, dass die Neuinfektionen jahreszeitlich bedingt zurückgehen werden. Uns stehen vier herausfordernde Wintermonate bevor. Auch ein möglicherweise in Kürze zur Verfügung stehender Impfstoff wird nicht ausreichen, um kurzfristig eine wirksame Eindämmung der Pandemie und damit drohende Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern.

Die große Mehrheit der Menschen im Freistaat hält die bisher ergriffenen Maßnahmen mit großer Disziplin ein, zeigt sich solidarisch und rücksichtsvoll.

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens sehen es die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände als notwendig an, weitere gemeinsame Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie auf den Weg zu bringen. Insbesondere gilt es, alle nicht notwendigen Kontakte – so schwer es uns fällt – sowohl zum eigenen Schutz als auch zum Schutz anderer unbedingt weiter zu reduzieren.

Unser oberstes Ziel ist es, das gute, funktionierende Gesundheitssystem in Sachsen aufrecht zu halten und eine Versorgung für jede Patientin und jeden Patienten auch weiterhin sicherzustellen.

Wir sind uns einig, dass der Präsenzunterricht an Schulen bei allen Entscheidungen höchste Priorität hat und die beste und effektivste Form der Wissensvermittlung ist. Wir wollen deshalb, dass der Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektions- und Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt. Dort, wo es aus Gründen des Pandemiegeschehens nicht möglich ist, werden andere Unterrichtsmodelle eingesetzt, um die Bildung unserer Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Auch ein möglichst reibungsloses Wirtschaftsleben soll weiterhin ermöglicht werden.

Den Sächsischen Landkreisen, den Kreisfreien Städten und der Staatsregierung ist daran gelegen, angesichts der hohen Infektionszahlen in allen Regionen möglichst einheitliche Regelungen für den gesamten Freistaat zu schaffen. Dazu sollen zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es, die Kontakte weiter zu reduzieren, damit die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und auf diesem Weg eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden sowie die Gesundheitsämter wieder stärker in die Lage zu versetzen, die Kontakte konsequent nachzuverfolgen.

Die Kreisfreien Städte und Landkreise werden für ihre Gebietskörperschaften entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen sie die von der Staatsregierung in ihrer Corona-Schutzverordnung geregelten Maßnahmen vor Ort umsetzen. Dazu zählen u.a. Maßnahmen zur weiteren Kontaktreduzierung, eine Ausgangsbeschränkung, ein Verbot für die Alkoholabgabe und des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen sowie verschärfende Regelungen zum Versammlungsgeschehen.

Dort, wo Begegnungen stattfinden, muss darauf geachtet werden, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten.

Landkreistag, Städte- und Gemeindetag und Staatsregierung bitten ferner auch die sächsischen Unternehmen, wo immer es möglich ist, u. a. durch konsequente Hygienemaßnahmen sowie die Möglichkeit von »Home-Office«-Regelungen weiterhin so engagiert wie bisher an der Bekämpfung der Pandemie mitzuwirken.

Allen Beteiligten sind die damit verbundenen Einschränkungen für das Alltagsleben der Menschen in unserem Land bewusst. Gerade die bevorstehende Advents- und Weihnachtszeit stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar. Auf Grund der anhaltend hohen Infektionszahlen sind die Maßnahmen aber zur Kontaktreduzierung und zur Eindämmung der Pandemie unausweichlich.

 

PM SK 27.11.2020/AB

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