Gemeinschaftsunterkunft Grünhain bezogen

20. Dezember 2023
Neuigkeiten

Erste Asylbewerber haben die Einrichtung bezogen.

In dieser Woche haben die ersten 50 Personen die neue Gemeinschaftsunterkunft in der ehemaligen EUBIOS-Klinik in der Stadt Grünhain-Beierfeld bezogen, die sich insbesondere für die Unterbringung von Familien eignet. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den Asylbewerbern momentan fast ausschließlich um Familien mit Kindern sowie alleinstehende Mütter mit Kindern. Das ehemalige Klinikareal war im Juni dieses Jahres durch die Dienstleistungsgesellschaft Erzgebirge mbH (DGE) gekauft und seither für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Asylbewerber ertüchtigt worden. Mit Abschluss der letzten baulich erforderlichen Maßnahmen konnte nunmehr die Belegung wie angestrebt und in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen realisiert werden.

Hintergrund

Das Landratsamt Erzgebirgskreis ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) untere Unterbringungsbehörde. Die Aufgaben der unteren Unterbringungsbehörden sind Pflichtaufgaben, die dem Landkreis nach Weisung durch den Freistaat Sachsen übertragen worden sind. Die Unterbringungsbehörden können die Durchführung dieser Aufgabe auf Dritte übertragen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SächsFlüAG) – der Erzgebirgskreis hat hiermit die landkreiseigene DGE beauftragt.

Von den Gemeinschaftsunterkünften in Verantwortung des Erzgebirgskreises sind die Erstaufnahmeeinrichtungen zu unterscheiden. Letztere werden von der zuständigen Landesdirektion Sachsen betrieben. Von diesen Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgt die verbindliche Zuteilung der ankommenden Asylbewerber und Flüchtlinge auf die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

SP

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