Gesamtbericht gem. Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2022

15. August 2023
Fachinformationen

Über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Erzgebirgskreis.

Gesamtbericht gem. Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2022 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Erzgebirgskreis

  • Durch den Erzgebirgskreis als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) war aus-schließlich die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE)in Annaberg-Buchholz im Berichtsjahr mit der Erbringung der straßengebundenen Leistungen des ÖPNV i. S. d. § 8 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) per Direktvergabe entspre-chend Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 betraut.

  • Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA) des Erzgebirgskreises regelt die Er-bringung der Verkehrsleistungen und der finanziellen Ausgleichsleistungen auf der Grundlage der der RVE erteilten personenbeförderungsrechtlichen Einzel- und Ge-meinschaftsgenehmigungen (§§ 42, 43 PBefG). Der Vertrag ist am 01.01.2020 in Kraft getreten und auf zehn Jahre geschlossen.

  • Der Erzgebirgskreis hat der RVE für die Vertragslaufzeit gemäß § 8 a Abs. 8 PBefG das ausschließliche Recht gewährt, auf dem bestehenden Liniennetz die Perso-nenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen während der laut Nahverkehrsplan geltenden Betriebszeiten - jeweils zuzüglich 60 Minuten vor deren Beginn und Ende - durchzuführen.

  • Die RVE führte den Verkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 PBefG mit den aus den zugrunde  -liegenden Fahrplänen ersichtlichen Linienführungen und Haltestellen durch. Der öDA erstreckt sich nicht auf Schülerspezialverkehre.

  • Die RVE plante unter Beachtung des Nahverkehrsplans, der zusätzlichen vertragli-chen Abstimmungserfordernisse und der Anforderungen des Zweckverbands Ver-kehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) den Betrieb und die Kapazitäten eigenver-antwortlich. Sie sorgte hierbei insbesondere für die Herstellung geeigneter An-schlüsse an Verknüpfungspunkten zu Leistungen anderer Aufgabenträger. Deswei-teren war die RVE verpflichtet, den im öDA sowie seitens des ZVMS und des Nah-verkehrsplans definierten Anforderungen zu entsprechen.

  • Im Jahr 2022 erbrachte die RVE auf Grundlage des öDA Leistungen im Umfang von 11.352.904 Fahrplankilometern. Sie erhielt dafür Ausgleichsleistungen durch den Erzgebirgskreis in Höhe von 17.104.328,69 EUR. Weitere Angaben können dem Be-teiligungsbericht des Erzgebirgskreises für 2022 entnommen werden.

  • Die Aufgabe des schienengebundenen ÖPNV ist seit dem 01.06.2002 gemäß § 4 Abs. 2 ÖPNVG dem ZVMS übertragen.

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 32/2023 vom 15.08.2023, unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

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