Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises informiert zu Genesenennachweis, Impfzertifikat und digitalem Impfausweis

08. Juli 2021
Neuigkeiten

Der Genesenennachweis ist auch ohne QR-Code gültig.

Ich habe beim Gesundheitsamt einen Genesenennachweis beantragt, aber lediglich eine Bestätigung über ein positives PCR-Ergebnis erhalten. Ist dies als Nachweis ausreichend?

Welche Kriterien der Genesenennachweis enthalten muss, hat das Sächsische Staatsministerium für Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegeben. Das Dokument muss als wichtigstes Kriterium enthalten, dass die Infektion auf SARS-CoV-2 mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Weiterhin muss zusätzlich zum Testdatum ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Der Genesenennachweis muss somit nicht das Wort „Genesenennachweis“ selbst enthalten, sondern eine „Bestätigung einer mittels PCR-Untersuchung nachgewiesenen Infektion auf den Erreger SARS-CoV-2“. Diese Bestätigung stellt der Erzgebirgskreis aus.

Der Nachweis der Genesung kann weiter erfolgen durch Vorlage eines/einer:
•    PCR-Befundes eines Labors
•    PCR-Befund einer Ärztin / eines Arztes
•    PCR-Befund einer Teststelle, bzw. eines Testzentrums
•    Ärztlichen Attests (sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält
•    Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
•    Weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die einen Genesenennachweis nach den Kriterien des RKI benötigen, können diesen per E-Mail über genesenennachweis@kreis-erz.de bzw. genesensnachweis@kreis-erz.de anfordern. Weitere Informationen auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus sowie hier.

Auf meiner Bestätigung steht kein Datum, ab wann und bis wann meine Bestätigung gültig ist. Aus diesem Grund wird mein Nachweis nicht akzeptiert. Ist dies korrekt?

Ihre Bescheinigung oder ihr Befund ist ohne Angabe eines Gültigkeitsdatums anzuerkennen. Grundlage für die Gültigkeit ist die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV § 2, 5. Diese besagt „ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“.

Der Erzgebirgskreis hat sich außerdem für eine zweisprachige Bestätigung entschieden, da viele europäische Länder nur eine englischsprachige Bestätigung akzeptieren.

Meine Bescheinigung / mein Befund enthält keinen QR-Code. Aus diesem Grund wird mein Nachweis nicht akzeptiert. Ich befürchte, dass der Nachweis im Ausland nicht anerkannt wird.

Der Genesenennachweis ist auch ohne QR-Code gültig. Leider ist es aktuell noch nicht möglich, den Genesenennachweis in die CovPass-App oder Corona-Warn-App einzuscannen. Es besteht im Ausland keine Rechtssicherheit zur Anerkennung des deutschen Genesenennachweises, unabhängig davon ob dieser mit oder ohne QR-Code versehen ist.
Hinweis: Der QR-Code, welcher in einigen Landkreisen direkt durch das Gesundheitsamt erzeugt wird entspricht nicht dem europäischen Zertifikat und ist nicht mit der CovPass-/ oder Corona-Warn-App nutzbar.

Kann ich meinen Genesenennachweis als digitalen Impfnachweis speichern oder mit der CovPass-App nutzen und somit ein europäisches Zertifikat erhalten?

Aktuell gibt es noch Probleme bei der Ausstellung und Erfassung des digitalen COVID-Zertifikats der EU bei Genesenen.
Sobald die technischen Probleme gelöst sind, ist es möglich, eine durchgemachte Infektion in der CovPass App und auch Corona-Warn-App als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. Eine genaue Aussage, wann die Probleme gelöst sind, kann derzeit vom Bundesgesundheitsministerium nicht abschließend beantwortet werden.

Sie können, sobald dies möglich ist, mit Ihrem Genesenennachweis in eine teilnehmende Apotheke gehen. In der Apotheke wird der Genesenennachweis in ein europäisches Zertifikat umgewandelt und mit einem QR-Code versehen, welches Sie entweder in der Papierform nutzen können, aber auch in die Corona-Warn-App oder CovPass-App einscannen können.
Eine reguläre Erstellung durch die Arztpraxen ist laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen voraussichtlich ab dem 12.07.2021 vorgesehen. (Quelle: https://www.kvs-sachsen.de/aktuell/aktuelle-nachrichten-und-themen/2098-information-zum-digitalen-impfnachweis/)

Was ist der Unterschied zwischen Genesenennachweis, Impfzertifikat und digitalem Impfausweis?

Genesenennachweis: Ein Genesenennachweis ist ein Schriftstück, welche eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 auf Grundlage einer PCR-Testung bestätigt, bzw. der Befund an sich.

Impfzertifikat: Ein Impfzertifikat oder EU-Covid-Zertifikat ist eine von einem Impfzentrum, einer Apotheke oder Arztpraxis mit einem QR-Code versehene Bescheinigung, welche die Corona-Impfungen oder Genesung bescheinigt. Es handelt sich um einen Papierausdruck. Der QR-Code verschlüsselt Name, Vorname, Geburtsdatum und PCR-Testdatum und-ergebnis, bzw. Impfdatum und Impfstoff.

Digitaler Impfausweis: Das Impfzertifikat wird mittels QR-Code in die CovPass-App oder Corona-Warn-App eingescannt und entspricht dann dem digitalen Impfausweis.

PM 08.07.2021/AB

Folgende Informationen aus haben wir für Sie noch vom Internetauftritt des Bundesgesundheitsministeriums zusammengestellt. Im Original zu finden unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html

Was ist der digitale Impfnachweis?
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.

Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?
Ja. Dort, wo die Impfung erfolgte, kann nachträglich der QR-Code ausgestellt werden. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.

Wo finden Bürgerinnen und Bürger Informationen zur CovPass-App und dem Impfzertifikat?
Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps hat das RKI hier zusammengestellt: https://digitaler-impfnachweis-app.de

Fragen und Antworten findet man hier: https://digitaler-impfnachweis-app.de/faq

Wo bekommt man den digitalen Impfnachweis?
Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten Appstores die CovPass-App herunterladen, um die Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen. So können sie bei Bedarf ihren vollständigen Impfschutz per QR-Code in der App vorzeigen. Zugleich erfolgt ein Update der Corona-Warn-App, die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (z.B. bei einem Handywechsel).

Kann man mit dem digitalen Impfnachweis innerhalb Europas problemlos reisen?
Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um. Deutschland ist auch bereits an den sogenannten europäischen Gateway-Server angeschlossen. Damit können die Zertifikate grenzüberschreitend genutzt werden.

Kann man mit dem digitalen Impfnachweis international problemlos reisen?
Zur Anerkennung von Impfungen auf internationaler Ebene (außerhalb der EU) laufen derzeit noch die Gespräche.

Ist der gelbe analoge Impfausweis jetzt noch gültig?
Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.

Stand: 08.07.2021

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