Gesundheitsamt kann Anrufe von Indexfällen nicht mehr in vollem Umfang gewährleisten

04. März 2022
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Informationsschreiben an Betroffene zum Nachweis werden weiterhin regelhaft versandt.

Aufgrund des erneut immensen Infektionsgeschehens und einer Überzahl an täglich neu gemeldeten PCR-positiven COVID-19-Fällen im Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises können die Anrufe an betroffene Personen, so genannte Indexfälle, bis auf weiteres nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. Telefonische Kontaktaufnahmen werden nicht gänzlich ausgesetzt, sondern auf das Maß des leistbaren angepasst.

Es gilt die Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (Amtsblatt 05/2022 vom 20.01.2022, weitere Informationen dazu auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus).

D.h. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, begeben sich unverzüglich eigenverantwortlich in die Absonderung. Der Anruf des Gesundheitsamtes Erzgebirgskreis ist dafür nicht maßgebend, die Anordnung zur Absonderung ist durch die Allgemeinverfügung geregelt. Der Begriff Absonderung steht hier für die allgemeinhin bekannte „Quarantäne“.

Informationsschreiben an Betroffene zum Nachweis werden weiterhin regelhaft versandt

Das Informationsschreiben zur Absonderung als Nachweis und zur Vorlage beim Arbeitgeber wird weiterhin allen Betroffenen vom Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises übermittelt. Jeder positive PCR-Befund ist von den Laboren meldepflichtig an die zuständigen Gesundheitsämter zu übermitteln. D.h. die Gesundheitsämter erlangen Kenntnis über die Personen mit nachgewiesener COVID-19-Infektion. Insofern ist die Anzeigepflicht für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger entfallen. In der Regel gilt der Tag der Testnahme als Berechnungsgrundlage für den Absonderungszeitraum. Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises bittet um Verständnis, dass vom Eingang des Befundes, der Fallbearbeitung und der Postlaufzeit bis zur Zustellung an die Wohnadresse einige Werktage vergehen.

Bitte beachten Sie! Die Informationsschreiben zur Absonderung werden vom Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises weiterhin nur an den Indexfall verschickt. Das Schreiben an den Index dient jedem Hausstandsangehörigen zugleich als Nachweis, z. B. gegenüber dem Arbeitgeber oder der Schule.

Der Erzgebirgskreis informiert zu COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

 

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