Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises stellt Anrufe an Indexfälle ab sofort ein

09. März 2022
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Informationsschreiben per Post werden weiterhin regelhaft versandt.

Aufgrund des andauernden hohen Infektionsgeschehens und einer Vielzahl an täglich neu gemeldeten PCR-positiven COVID-19-Fällen im Gesundheitsamt Erzgebirgskreis werden die Anrufe an betroffene Personen, so genannte Indexfälle, ab sofort eingestellt. Auch vor dem Hintergrund der aktuell neuen prioritären Aufgaben der Landkreisverwaltung im Zuge der Ukraine-Hilfen wird diese Maßnahme erforderlich.
 
Es gilt die jeweils aktuell geltende Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (abrufbar auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus).

D.h. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, begeben sich unverzüglich eigenverantwortlich in die Absonderung. Der Anruf des Gesundheitsamtes Erzgebirgskreis ist dafür nicht maßgebend, die Anordnung zur Absonderung ist durch die Allgemeinverfügung geregelt. Der Begriff Absonderung steht hier für die allgemeinhin bekannte „Quarantäne“.
 
Informationsschreiben werden weiterhin auf der Basis des Testtages regelhaft versandt, Anpassungen werden keine mehr vorgenommen

Das Informationsschreiben zur Absonderung als Nachweis und zur Vorlage beim Arbeitgeber wird weiterhin allen Betroffenen vom Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises übermittelt. Jeder positive PCR-Befund ist von den Laboren meldepflichtig an die zuständigen Gesundheitsämter zu übermitteln. Gleiches gilt für die testenden Stellen (Teststellen, Arbeitgeber, sonstige Einrichtungen, …) für positive Antigentests. D.h. die Gesundheitsämter erlangen Kenntnis über die Personen mit nachgewiesener COVID-19-Infektion. Insofern entfällt die Anzeigepflicht für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Als Berechnungsgrundlage für den Beginn des Absonderungszeitraums gilt grundsätzlich der Tag der Testnahme.

Die Informationsschreiben zur Absonderung werden vom Gesundheitsamt des Landratsamtes Erzgebirgskreis grundlegend nur an den Indexfall verschickt. Änderungswünsche zum Absonderungszeitraum aufgrund möglicher Erstattungsansprüche sind mit dem Arbeitgeber und der Landesdirektion individuell zu kommunizieren. Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises bittet um Verständnis, dass vom Eingang des Befundes, der Fallbearbeitung und der Postlaufzeit bis zur Zustellung an die Wohnadresse einige Werktage vergehen.

Der Erzgebirgskreis informiert zu COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de