Gesundheitsamt Erzgebirgskreis setzt auf Onlineangebote

01. Februar 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Impftermine buchen sowie Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis/-pass).

Das Gesundheitsamt Erzgebirgskreis setzt künftig für Terminvereinbarungen bei Impfungen und Belehrungen auf Onlineangebote. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Impftermine sowie Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Erhalt eines gemeinhin bekannten „Gesundheitszeugnisses oder -passes“ auf der Homepage des Erzgebirgskreises online buchen.

Online-Terminbuchung und Online-Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (früher „Gesundheitszeugnis“)

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommen z. B. bei Arbeiten in Restaurantküchen, benötigen vor Erstaufnahme ihrer Tätigkeit gemäß Infektionsschutzgesetz § 43 eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine erfolgte Belehrung. Diese Bescheinigung ist gemeinhin als „Gesundheitszeugnis oder Gesundheitspass“ bekannt. Termine für die Belehrung können ab sofort online gebucht werden. Ebenso kann die Belehrung künftig online erfolgen.

Belehrungen werden neben dem neuen Onlineangebot weiterhin auch in Präsenz an den Standorten in Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema und Marienberg durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten vorzugsweise die Onlinebuchung zu den Belehrungsterminen zu nutzen. Für Personengruppen, denen der Zugang zum Internet nicht gegeben ist, besteht weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung.

Für die Teilnahme an einer Onlinebelehrung ist die Buchung über www.erzgebirgskreis.de/gesundheitsamt  möglich. Freie Termine sind direkt bei Buchung ersichtlich. Die Bescheinigung über die erfolgte amtliche Belehrung für die Tätigkeit mit Lebensmitteln gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz wird nach erfolgreicher Teilnahme per Post zugestellt. Die Teilnahme ist nicht wohnortgebunden, d. h. auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Landkreisen können das Angebot nutzen.

Hintergrund:
Wer benötigt eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz? Eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist für Personengruppen verpflichtend, die bestimmte Lebensmittel produzieren, behandeln oder in Verkehr bringen (gewerbsmäßig) und dabei mit diesen direkt oder indirekt in Kontakt kommen. Dazu zählt z. B. Personal in Restaurantküchen sowie Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse oder -pässe. Wer bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügt, benötigt keine Belehrung des Gesundheitsamtes. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Für Folgebelehrungen ist der Arbeitgeber zuständig.

Für die Belehrung und das Ausstellen der amtlichen Bescheinigung fallen Kosten gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis an. In der Regel sind das 37 Euro pro Person, Ausnahmen davon sind geregelt.

Online-Terminvergabe für Impfungen

Termine für Schutzimpfungen, die das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises der Wohnbevölkerung anbietet, können ab sofort online gebucht werden. Bisher war eine telefonische Terminvereinbarung für Impfungen üblich. Mit dem Onlineangebot ist die Terminbuchung künftig noch einfacher. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten vorzugsweise die Onlinebuchung über www.erzgebirgskreis.de/gesundheitsamt  zu nutzen.
Für Personengruppen, denen der Zugang zum Internet nicht gegeben ist, besteht weiterhin die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung.

Impfungen sind an den Standorten in Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema und Marienberg möglich. Die Impfangebote des Gesundheitsamtes zu z. B. Tetanus, Influenza, Mumps-Masern-Röteln, Herpes zoster, etc. orientieren sich an den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO). Der Impfkalender der SIKO ist öffentlich zugänglich, übersichtlich und umfasst alle empfohlenen Impfungen und -zeitpunkte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen auf https://www.gesunde.sachsen.de/Impfempfehlungen.html

Hintergrund:
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt. Umfangreiche Informationen rund um das Thema Impfen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung, u. a. unter  www.impfen-info.de

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der stationären und ambulanten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Er ist grundsätzlich nicht kurativ tätig und erfüllt im Wesentlichen überwachende, vorsorgende und fürsorgende Aufgaben. Er unterstützt mit dem Angebot von Schutzimpfungen die medizinischen Versorger wie z. B. Hausärzte.

Terminvereinbarungen und weitere Informationen finden Sie unter: www.erzgebirgskreis.de/gesundheitsamt

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de