Gewährung von Einmalzahlungen im Juli 2022

21. Juni 2022
Neuigkeiten

Referat Soziale Hilfen informiert.

In Umsetzung des Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetztes erhalten Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), denen für den Monat Juli 2022 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII gezahlt werden und deren Regelsatz sich nach der Regelbedarfsstufe 1, 2 oder 3 der Anlage zu § 28 ergibt, für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine  Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro.

Die Auszahlung dieser Einmalzahlung wird voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche und nicht bereits mit der laufenden Leistungsgewährung für Juli 2022 erfolgen. Alle von der Einmalzahlung umfassten Personen, erhalten über die Leistungsgewährung und deren Auszahlung einen Bescheid.

Um eine zügige Bearbeitung und Zahlbarmachung gewährleisten zu können, bitten wir von persönlichen und/ oder telefonischen Anfragen zu dieser Thematik abzusehen und bedanken uns für das Verständnis.
                
Hinweis:
Der monatliche Sofortzuschlag für alle Leistungsberechtigten in den Regelbedarfsstufen 4, 5 oder 6 wird ab dem 01.07.2022 jeweils mit den laufenden Leistungsgewährung ausgezahlt.

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