Heizkostenzuschuss II für Wohngeldempfänger
Das Referat Soziale Hilfen informiert:
In Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch, welches zum 16. November 2022 in Kraft getreten ist, erhalten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, die im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, einen sogenannten Heizkostenzuschuss II. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden. Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt.
Die Höhe des Heizkostenzuschuss II richtet sich nach der Haushaltsgröße:
ein Ein-Personen-Haushalt erhält 415 EUR
ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 540 EUR
für jede weitere Person im Haushalt gibt es zusätzlich 100 EUR
Der Heizkostenzuschuss II wird für die Wohngeldempfänger über die Wohngeldbehörden von Amts wegen bewilligt und an die bisher zahlungsempfangende Person ausgezahlt.
Laut Auskunft des Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung wird die Auszahlung erst im Frühjahr 2023, nicht jedoch vor Ende des 1. Quartals 2023 erfolgen können.
Alle von der Einmalzahlung umfassten Personen, erhalten über die Leistungsgewährung und deren Auszahlung einen Bescheid.
Um eine zügige Bearbeitung und Zahlbarmachung gewährleisten zu können, bitten wir von persönlichen und/ oder telefonischen Anfragen zu dieser Thematik abzusehen und bedanken uns für das Verständnis.
Weitere Informationen zum "Heizkostenzuschuss II" erhalten Sie auch unter:
Häufig gestellte Fragen zum Heizkostenzuschuss (Informationen des Freistaates Sachsen)
Heizkostenzuschuss - wer, was, wie? (Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung - BMBF)