Herbstplan: Keine Einschränkungen von Schul- und Kitabetrieb vorgesehen
Der Schulbetrieb soll im kommenden Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich ohne Einschränkungen stattfinden. Gleiches soll auch für Kindertageseinrichtungen gelten. Das sieht der Herbstplan der Staatsregierung vor, auf den sich das Kabinett am 12. Juli 2022 verständigt hat.
Demnach soll der Präsenzunterricht an den Schulen während des gesamten Schuljahres 2022/2023 aufrechterhalten werden. Flächendeckende Schulschließungen werden ausgeschlossen. Auch die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen ohne Einschränkungen beim Betreuungsumfang offengehalten werden.
»Natürlich müssen wir das Infektionsgeschehen an Schulen und Kindertageseinrichtungen sorgsam verfolgen. Sollte sich das Pandemiegeschehen im Herbst erneut verstärken, wird mit Augenmaß und nach Abwägung aller zu berücksichtigenden pädagogischen und infektiologischen Gesichtspunkten über die mögliche Wiedereinführung von Schutzmaßnahmen entschieden«, so Kultusminister Christian Piwarz.
Schutzmaßnahmen wie etwa eine Test- und Maskenpflicht kommen laut Herbstplan nur bei einer sich deutlich verschlechternden Pandemielage und allenfalls im Zusammenspiel mit gleichlaufenden Regelungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Betracht. Für eine mögliche Maskenpflicht an Schulen müsste der Bund ohnehin das Infektionsschutzgesetz ändern. Die jetzige Fassung des Infektionsschutzgesetzes lässt eine Maskenpflicht nicht zu.
Falls eine Maskenpflicht gesetzlich möglich gemacht wird, sollen Grund- und Förderschulen davon ausgenommen werden. Aus pädagogischen Gründen und angesichts der mittlerweile gefestigten medizinischen Einschätzung zu seltenen Corona-Erkrankungen bei Kindern, ist eine Maskenpflicht für Grundschüler im Herbstplan nicht vorgesehen.
Mit dem Plan orientiert sich die Staatsregierung an Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung. Der hatte sich Anfang Juni dafür ausgesprochen, die Testung nur auf Kinder und Jugendlichen mit Symptomen zu beschränken und nur bei Auftreten neuer und gefährlicherer Virusvarianten sowie bei Ausbrüchen durchzuführen.
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