Hinweise für Waldbesitzer

23. Januar 2024
Neuigkeiten

Rechtzeitige Aufarbeitung von Sturm- und Winterschadholz

 

Der Nassschnee und Eisanhang in Verbindung mit dem teilweise anhaltenden, sturmartigen Wind, in den letzten Wintermonaten haben in den Wäldern des Erzgebirgskreises, insbesondere auch im Privatwald, viele geschädigte Bäume hinterlassen. Betroffen davon sind alle Höhenlagen im Erzgebirgskreis.

 

Bei der im Erzgebirgswald vorhandenen Hauptbaumart Fichte sind diese Schäden besonders problematisch. Denn neben dem Schaden an den betroffenen Bäumen sind auch die möglichen Folgewirkungen bei nicht rechtzeitiger Schadholzbeseitigung zu beachten. Fichten stellen im beschädigten Zustand ein exzellentes bruttaugliches Material für rindenbrütende Borkenkäfer dar. Bei trocken-warmen Witterungsverläufen im Frühjahr und genügend Brutraum, neigen Borkenkäfer zur Massenvermehrung.

Dann befallen die etwa stecknadelkopfgroßen Käfer sogar gesunde Fichten, was zum Verlust ganzer Waldbestände führen kann. Vor allem Fichtenreinbestände sind hier besonders gefährdet.

 

Auch stark gebogene Bäume regenerieren sich meistens nicht mehr. Die Stabilität bzw. die Wasserversorgung kann hierbei extrem gestört werden, was bis zum Absterben der Bäume führen kann. Besonders an öffentlichen Verkehrswegen können dabei Gefahren für die Ordnung und Sicherheit ausgehen.

 

Zu den Grundpflichten sächsischer Waldbesitzer gehört nach dem Sächsischen Waldgesetz die ordnungsgemäße, nachhaltige und pflegliche Waldbewirtschaftung. Dazu zählt im Speziellen auch, der Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch Naturereignisse, Waldbrände sowie tierische und pflanzliche Schadorganismen vorzubeugen sowie tierische und pflanzliche Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften zu bekämpfen.

 

Die Forstbehörde des Erzgebirgskreises empfiehlt daher jedem Waldbesitzer eine rechtzeitige und regelmäßige Kontrolle seiner Waldungen sowie eine zeitnahe Aufarbeitung des betroffenen Schadholzes. Käfergefährdete Bestände sollten je nach Witterungsverlauf bis Ende März, spätestens bis Mitte April gemustert und gegebenenfalls umgehend/rechtzeitig saniert werden.

 

Die Verkehrssicherungspflicht, also die Beseitigung von Gefahren im Bereich öffentlicher Verkehrswege und Erholungseinrichtungen, sollte bei der Schadholzaufarbeitung zunächst Priorität haben. Anschließend sollten die vielen kleinen Stellen mit wenigen umgestürzten Bäumen aufgearbeitet werden und danach die großen zusammenhängenden Flächen. Auf diese Weise wird die Anzahl der potentiellen Stellen mit Borkenkäferbefall im kommenden Frühjahr 2024 begrenzt.

 

 

Zur Aufarbeitung von Schadholz können sich die privaten und körperschaftlichen Waldeigentümer von den Revierleitern der zuständigen Forstbezirke des Staatsbetriebes Sachsenforst (https://www.sbs.sachsen.de/foerstersuche-27430.html)  kostenlos beraten und gegen Entrichtung eines Kostenbeitrages betreuen, d.h. direkt bei der Beseitigung der Schäden unterstützen lassen.

 

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