Hohes Antragsaufkommen in der Fahrerlaubnisbehörde

25. April 2024
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Betrifft Ersterteilung oder Erweiterung von Fahrerlaubnissen.

Bei der Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises geht aktuell eine erhöhte Zahl von Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung von Fahrerlaubnissen ein.

Im Interesse einer zeitigen und raschen Abarbeitung wird erneut darum gebeten:

  • Anträge unter Verwendung der auf www.erzgebirgskreis.de („Häufig gesucht“ – „Fahrerlaubnis“) veröffentlichten Formulare schriftlich einzureichen,

  • das richtige Antragsformular und erforderliche Beiblätter mit Hilfe der beauftragten Fahrschule vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen,

  • Anträge nur unter Beifügung aller nötigen Belege und eines aktuellen biometrischen Passbildes bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.

Persönliche Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde sind weiterhin ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Portal der Fahrerlaubnisbehörde auf www.erzgebirgskreis.de möglich.

Sehen Sie bitte auch von unnötigen telefonischen Nachfragen in der Fahrerlaubnisbehörde ab. Lassen Sie sich stattdessen bevorzugt durch Ihre Fahrschule beraten oder nutzen Sie das Informationsangebot auf der Homepage des Erzgebirgskreises auf www.erzgebirgskreis.de („Häufig gesucht“ – „Fahrerlaubnis“).

AB

 

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