Hohndorf kann neues Feuerwehrgerätehaus bauen

23. April 2020
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Landrat überreicht Fördermittelbescheid in Höhe von 1,3 Mio. EUR

Landrat überreicht Fördermittelbescheid in Höhe von 1,3 Mio. EUR


Am 23. April 2020 konnte Landrat Frank Vogel Bürgermeister Uwe Günther einen Fördermittelbescheid für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Ortswehr Hohndorf in Höhe von 1,3 Mio. EUR überreichen.
Im Juni 2016 wurde das damalige Feuerwehrgerätehaus durch einen Brand im Nebengebäude irreparabel beschädigt. Ein Wiederaufbau des Gerätehauses an Ort und Stelle scheiterte auf Grund der gesetzlichen Anforderungen. „Entsprechend dem am 24.4.2013 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan des Erzgebirgskreises ist ein Feuerwehrgerätehaus in Hohndorf erforderlich, um für die Ortslage Hohndorf die gleichen Schutzziele zu gewährleisten wie für die übrigen Ortslagen der Gemeinde. Dies ist weder durch die benachbarten Wehren in Großolbersdorf, Zschopau und Krumhermersdorf zu leisten“, begründet Landrat Vogel die Unterstützung des Vorhabens. „Die durch den Ort führende Bundesstraße 174 ist zudem durch das hohe Verkehrsaufkommen und im Winter auf Grund von Schneeverwehungen und Eisglätte ein Unfallschwerpunkt“, so der Landrat weiter.
In den Planungen der Gemeinde war mittel- bis langfristig eine schrittweise Ertüchtigung und Anpassung an die Bestimmungen und Vorschriften vorgesehen. Mit dem Fördermittelbescheid ist die Gemeinde nun in der Lage, kurzfristig ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. „Wir freuen uns sehr über die heutige Übergabe und möchten uns auf diesem Wege noch einmal sehr herzlich beim Landratsamt für die Hilfestellung und das hohe Engagement bedanken“, so Bürgermeister Günther.
Der Landrat sprach in diesem Zusammenhang einen großen Dank an Innenminister Roland Wöller und Staatssekretär a. D. Günther Schneider aus, die das Projekt langfristig unterstützt, begleitet und somit erst möglich gemacht hätten.
Die Feuerwehr verfügt derzeit über 31 aktive Kameraden; 17 Mitglieder sind in der Jugendfeuerwehr und 16 in der Kinderfeuerwehr.
Die Fördermittel werden auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

SJ

 

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