Informationen aus der Pressekonferenz des Landrates

22. April 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Aktuelle Fallzahlen, Lage an den Krankenhäusern und ÖPNV/Schülerverkehr waren Themen.

Aktuelle Lage / Fallzahlen

Mit Stand heute (22. April 2020, 12:00 Uhr) verzeichnen wir 478 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, die an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder waren. Aus diesem Personenkreis sind inzwischen 36 Personen verstorben. Das Durchschnittsalter aller Verstorbenen liegt bei 80 Jahren. Weiterhin wurde für 661 Personen Quarantäne amtlich angeordnet. Die vorgenannten Zahlen werden täglich 18:00 Uhr durch die Pressestelle des Landratsamtes aktualisiert und sind unter der URL www.erzgebirgskreis.de/coronavirus abrufbar.

Die Fallzahlsteigerung wird zur Bewertung des jeweils aktuellen Lagebilds und möglicher perspektivischer Entwicklungen des Infektionsgeschehens statistisch erfasst und ausgewertet. Demnach war in den beiden Kalenderwochen 14 und 15 (30. März 2020 bis 5. April 2020 und 6. April 2020 bis 12. April 2020) der höchste Zuwachs an Neuinfektionen zu verzeichnen. Der bis dato erreichte Peak der amtlich bekannt gewordenen COVID-19- Neuinfektionen lag in Kalenderwoche 14 mit insgesamt 197 Fällen bei einem durchschnittlichen Zuwachs von 28 Fällen pro Tag. Seitdem ist die Fallzahlsteigerung eher moderat im Verlauf und weist für die zurückliegende Woche (13. April 2020 bis 19. April 2020) einen Durchschnittswert von sieben amtlich gemeldeten neuen COVID-19-Fällen täglich aus.

Lage an den Krankenhäusern

Aufgrund des bisherigen Verlaufs und der aktuellen Lage des Infektionsgeschehens an den Krankenhäusern, mit vergleichsweise moderaten Fallzahlen stationär zu behandelnder COVID-19-Patienten, soll mittelfristig eine sach- und bedarfsgerechte Öffnung der klinischen Versorgung schrittweise erfolgen. Das heißt Operation oder Therapien, die keinen Aufschub mehr erlauben und eilbedürftige von einem Facharzt angezeigte stationäre Behandlungen sollen nach und nach wieder in den Krankenhäusern ermöglicht werden. Eine konsequente Trennung von Nicht-Corona-Patienten und COVID-19-Fällen sowie die Einhaltung aller notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind dabei so selbstverständlich wie vorausgesetzt.

Für eine perspektivische sukzessive Wiederaufnahme der medizinischen Versorgung gilt die Maßgabe für die bundesweiten vorsichtigen Lockerungen von Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben im Besonderen: Die weitere Ausbreitung des Coronavirus ist konsequent zu überwachen. Bei einem möglichen erneuten deutlichen Anstieg der Fallzahlen in den kommenden Wochen, die auf die Lockerung der Beschränkungen seit dem 20. April 2020 zurückzuführen sind, ist eine Rückkehr zu restriktiveren Vorgaben auch für Krankenhäuser nicht auszuschließen. Aufgrund der vormals deutlich erhöhten prognostizierten COVID-19-Versorgung insbesondere auch schwerer Verläufe, die häufig mit einer unterstützenden Beatmung einhergehen, wurden bundesweit die Versorgungskapazitäten stationär und ambulant heruntergesetzt. Mögliche Lockerungen der Beschränkungen sind gegenwärtig bundesweit in der Diskussion.

Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Wie in der letzten Pressekonferenz angekündigt, hat die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband Erzgebirge e. V. persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Kommunen und Feuerwehren im Erzgebirgskreis beschafft. Das georderte Material ist zwischenzeitlich größtenteils eingetroffen und wurde am 16./17. April 2020 an Vertreter der Kommunen ausgereicht. Insgesamt kamen dabei 7.500 Mund-Nase-Schutzmasken, 1.500 FFP2-Atemschutz-Masken, 600 Liter Desinfektionsmittel und 74 Packungen (á 100 Stück) Einmalhandschuhe zur Verteilung.

Weiterhin hat die Landkreisverwaltung in der zurückliegenden Woche auch drei PSA-Sachspenden der Firmen Beiersdorf (2x) und Fit erhalten. Diese Sachspenden und eine weitere ministerielle Eigenbestellung waren über das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) an den Erzgebirgskreis geliefert worden. Das Material wird ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Hospiz- und Palliativdiensten sowie Trägern der Behindertenhilfe zur Verfügung gestellt. Zu den entsprechenden Verteilkonditionen werden die Träger direkt informiert.

 

PM/SP

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