Informationen zum Bescheid über die Jahresgebühr zur Führung des Transparenzregisters (Bundesanzeiger Verlag GmbH)
Auf Grund aktueller Anfragen zu Gebührenbescheiden der Bundesanzeiger Verlag GmbH bezüglich der Führung des Transparenzregisters, möchten wir Ihnen einige Informationen und Hinweise zur Verfügung stellen.
Vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Geldwäsche, wurde 2017 das Transparenzregister eingeführt. Grundlage dafür ist das Geldwäschegesetz – GwG.
In das Transparenzregister wird der wirtschaftlich Berechtigte eingetragen. (§ 19 GwG). Für einen e. V. ist der wirtschaftlich Berechtigte in der Regel der Vorstand nach § 26 BGB. Weiterhin besteht für einen e. V. keine Pflicht, sich im Transparenzregister anzumelden (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GwG), da die Daten elektronisch im Vereinsregister abrufbar sind.
Nach § 24 Abs. 1 GwG erhebt die registerführende Stelle für die Führung des Transparenzregisters Gebühren. Grundlage dafür ist die Transparenzregistergebührenverordnung – TrGebV. Laut dieser Verordnung beträgt die Gebühr für die Führung des Transparenzregisters ab 2020 jährlich 4,80 €.
Eine Befreiung von der Gebührenpflicht für gemeinnützige Vereine ist nach § 4 TrGebV möglich.
Dazu müssen Vereine diese jedoch aktiv beantragen.
Die Antragsstellung kann per E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de erfolgen.
Der Antrag besteht aus folgenden Unterlagen:
formloses Antragsschreiben
Auszug aus dem Vereinsregister
Kopie des Personalausweises (Nachweis der Identität gemäß § 3 TrEinV)
aktueller Freistellungsbescheid
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 TrGebV eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist nicht möglich.
Weitere Informationen:
Bundesanzeiger Verlag GmbH – registerführende Stelle des Transparenzregisters
Hausanschrift: Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Postfachanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Tel.: 0221 - 9 76 68-0
Fax: 0221 - 9 76 68-255 (Service)
E-Mail: service@transparenzregister.de
www.transparenzregister.de
22.02.2021/ re