Informationen zur Erreichbarkeit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises
Bezugnehmend auf die Mitteilung vom heutigen Tag (20.03.2020) über die Schließung des Landratsamtes für den Publikumsverkehr gelten ab dem 23.03.2020 für alle Bürger (und Firmen) bis auf weiteres folgende, einschränkende Regelungen für den Zugang zu den Dienstleistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis:
In der Kfz-Zulassungsbehörde werden die nachstehenden Vorgänge nicht mehr zur Bearbeitung angenommen:
sog. Tageszulassung (An- und Abmeldungen an einem Tag)
externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Landkreisen abmelden ohne sofortige Zulassung im Erzgebirgskreis)
Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
Erteilung Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig)
Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; Technikänderungen)
Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme: Abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten Ihre Gültigkeit zunächst bis zum 20.04.2020
Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt)
Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt)
Verlustmeldung von Kennzeichen oder Zulassungsbescheinigungen können telefonisch übermittelt werden
Folgende Vorgänge werden weiterhin zur Bearbeitung angenommen:
Neuzulassung von Fahrzeugen
Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen neuen Halter
Außerbetriebsetzungen
Wiederzulassung
Die Außenstellen der Fahrerlaubnisbehörde in Aue- Bad Schlema, Stollberg und Marienberg werden geschlossen. Durch die Fahrerlaubnisbehörde in Annaberg-Buchholz werden die nachstehenden Vorgänge nicht mehr zur Bearbeitung angenommen:
Fahrschulanträge
Anträge auf Umtausch von Altführerscheinen
Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis
Erteilung von internationalen Führerscheinen
Folgende Vorgänge werden weiterhin zur Bearbeitung angenommen:
Anträge auf Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E (LKW und Bus) und zur Fahrgastbeförderung
Ersatz bei Verlust, Abnahme von Versicherungen an Eides statt
Anträge auf Neuerteilung nach Entzug
Ausgabe von fertigen Führerscheinen
Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch
Sie erreichen die Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Montag bis Freitag ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter nachfolgenden Rufnummern.
Kfz-Zulassungsbehörde | Fahrerlaubnisbehörde | |
03733 8315394 | Annaberg-Buchholz | 03733 8315320 |
03771 2775395 | Aue-Bad Schlema | 03733 8315380 |
037296 5915396 | Stollberg | 03733 8315305 |
03735 6015397 | Marienberg |
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Dringend notwendige persönliche Antragstellungen und Vorsprachen zu o. g. Vorgängen, welche zur Bearbeitung angenommen werden können, erfolgen nur nach telefonischer Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung über einen geregelten Zugang in den Standorten.
Die Korrespondenz über Mail-Postfächer oder auf dem Postweg ist wie gewohnt möglich.
Post: Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail-Postfächer: zulassungsbehoerde@kreis-erz.de & fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de
PM/SP