Informationen zur Erreichbarkeit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises

20. März 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Ämter trotz Schließung des Landratsamtes für den Publikumsverkehr erreichbar.

Bezugnehmend auf die Mitteilung vom heutigen Tag (20.03.2020) über die Schließung des Landratsamtes für den Publikumsverkehr gelten ab dem 23.03.2020 für alle Bürger (und Firmen) bis auf weiteres folgende, einschränkende Regelungen für den Zugang zu den Dienstleistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis:

In der Kfz-Zulassungsbehörde werden die nachstehenden Vorgänge nicht mehr zur Bearbeitung angenommen:

  1. sog. Tageszulassung (An- und Abmeldungen an einem Tag)

  2. externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Landkreisen abmelden ohne sofortige Zulassung im Erzgebirgskreis)

  3. Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen

  4. Erteilung Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig)

  5. Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; Technikänderungen)

  6. Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme: Abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten Ihre Gültigkeit zunächst bis zum 20.04.2020

  7. Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)

  8. Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt)

  9. Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 20.04.2020 erstreckt)

  10. Verlustmeldung von Kennzeichen oder Zulassungsbescheinigungen können telefonisch übermittelt werden

Folgende Vorgänge werden weiterhin zur Bearbeitung angenommen:

  • Neuzulassung von Fahrzeugen

  • Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges

  • Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen neuen Halter

  • Außerbetriebsetzungen

  • Wiederzulassung

 

Die Außenstellen der Fahrerlaubnisbehörde in Aue- Bad Schlema, Stollberg und Marienberg werden geschlossen. Durch die Fahrerlaubnisbehörde in Annaberg-Buchholz werden die nachstehenden Vorgänge nicht mehr zur Bearbeitung angenommen:

  1. Fahrschulanträge

  2. Anträge auf Umtausch von Altführerscheinen

  3. Umschreibung von ausländischen Führerscheinen

  4. Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis

  5. Erteilung von internationalen Führerscheinen

Folgende Vorgänge werden weiterhin zur Bearbeitung angenommen:

  • Anträge auf Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E (LKW und Bus) und zur Fahrgastbeförderung

  • Ersatz bei Verlust, Abnahme von Versicherungen an Eides statt

  • Anträge auf Neuerteilung nach Entzug

  • Ausgabe von fertigen Führerscheinen

Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch

Sie erreichen die Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Montag bis Freitag ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter nachfolgenden Rufnummern.

Kfz-Zulassungsbehörde

Fahrerlaubnisbehörde

03733 8315394

Annaberg-Buchholz

03733 8315320

03771 2775395

Aue-Bad Schlema

03733 8315380

037296 5915396

Stollberg

03733 8315305

03735 6015397

Marienberg

 

Dringend notwendige persönliche Antragstellungen und Vorsprachen zu o. g. Vorgängen, welche zur Bearbeitung angenommen werden können, erfolgen nur nach telefonischer Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung über einen geregelten Zugang in den Standorten.

Die Korrespondenz über Mail-Postfächer oder auf dem Postweg ist wie gewohnt möglich.

Post: Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail-Postfächer: zulassungsbehoerde@kreis-erz.de & fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de

 

PM/SP

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de