Informationen zur Ukraine-Hilfe im Erzgebirgskreis

08. März 2022
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Absprachen zwischen Landkreis und kreisangehörigen Städten und Gemeinden, um ankommenden Flüchtlingen möglichst unkompliziert zu helfen.

Die Kriegsgeschehnisse in der Ukraine wirken sich inzwischen auch immer deutlicher auf den Erzgebirgskreis aus. Nachdem in den vergangenen Tagen seit Ausbruch der Kämpfe im östlichen Anrainerstaat zur Europäischen Union zunächst nur vereinzelt Flüchtlinge ihren Weg in einzelne Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises gefunden haben, geht die Landkreisverwaltung bereits kurz- und mittelfristig von einem deutlich ansteigenden Zustrom aus. Gegenwärtig geht der Landkreis von bis zu 7.000 Menschen aus, die hier aus der Ukraine ankommen könnten. Diese Zahl resultiert aus der Anwendung des sog. „Königsteiner Schlüssels“, der die Verteilung der in der Bundesrepublik Deutschland ankommenden Flüchtlinge zwischen den Bundesländern regelt, die dann wiederum vom Freistaat Sachsen auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden.

Abstimmung mit Städten und Gemeinden – vor allem Wohnraum wird benötigt

Vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamtes Erzgebirgskreis am heutigen Dienstag (08.03.2022) mit den Damen und Herren (Ober-) Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen zum weiteren Vorgehen abgestimmt. Dabei wurde vor allem eines klar: es wird, wenn sich die o. g. Prognosen so bestätigen, hauptsächlich Wohnraum benötigt, um die Ankommenden – derzeit v. a. Mütter mit Kindern und ältere Menschen – adäquat unterbringen zu können. Daher ruft die Landkreisverwaltung zur Meldung freier, möglichst bezugsfertiger Unterbringungskapazitäten auf. Diese können über ein entsprechendes Formular, welches auf der Homepage des Erzgebirgskreises abgerufen werden kann, per E-Mail an unterbringung-ukraine@kreis-erz.de mitgeteilt werden. Neben einer langfristigen Bereitstellung von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen ist die Landkreisverwaltung auch an der temporären Bereitstellung von weiterhin geeigneten Unterkünften wie z. B. Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen, Hotels, etc. interessiert. Diese Angebote sollten allerdings nach Möglichkeit mindestens drei Monate zur Verfügung gestellt werden können.

Auch darüber hinaus wurden Unterstützungsbedarfe thematisiert. Quintessenz hier: Sach- und Kleiderspenden werden aktuell – auch aufgrund begrenzter Lager- und gezielter Verteilmöglichkeiten – eher nicht benötigt. Wer hiermit dennoch helfen möchte, sollte sich mit seinem Anliegen bestenfalls an die örtliche Gemeindeverwaltung wenden und dort zunächst nur mitteilen, was genau gespendet werden könnte. Ebenfalls kann in diesem Zusammenhang das zentrale Hilfeportal des Freistaates Sachsen genutzt werden.

Wer sich daneben in der Betreuung der ankommenden Flüchtlinge engagieren möchte, sei es etwa durch Alltagsbegleitung, Unterstützung bei Behördengängen oder über Übersetzungsdienste, kann dies ebenfalls gern tun. Auch der dahingehende Bedarf dürfte in den kommenden Tagen und Wochen merklich ansteigen. Interessenten sollten sich auch hierfür an die örtlichen Gemeindeverwaltungen wenden, um entsprechende Angebote zu unterbreiten.

Anmeldung erforderlich

Neben der Unterstützung für die ankommenden Kriegsflüchtlinge weist die Landkreisverwaltung zudem auf die Verpflichtung der Ankommenden hin, sich im Landratsamt Erzgebirgskreis als der zuständigen unteren Ausländerbehörde anzumelden. Hierzu wurde die zentrale E-Mail-Adresse Anmeldung-Ukraine@kreis-erz.de eingerichtet. Die Verpflichtung zur Anmeldung gilt nicht für Flüchtlinge, die nicht dauerhaft im Erzgebirgskreis bleiben möchten. (z. B. „Durchreisende“ auf dem Weg in andere EU-Staaten)

Menschen aus der Ukraine, die im Erzgebirgskreis ankommen bzw. bereits privat unterkommen sind, können sich hier zunächst mit einer Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit, sowie wenn möglich inklusive einer digitalen Passkopie melden. Der zuständige Fachbereich der Landkreisverwaltung wird sich zeitnah mit den betreffenden Personen in Verbindung setzen und die weiterhin erforderlichen Maßnahmen mitteilen.

Letztlich ist diese offizielle Anmeldung Grundvoraussetzung, um staatliche Unterstützungsleistungen beantragen zu können.

 

Weitere Informationen stellt die Landkreisverwaltung auf der Themenseite zur Ukraine-Hilfe bereit. Diese Seite wird aufgrund der dynamischen Entwicklungen regelmäßig aktualisiert.

 

PM/SP

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de