Interessenbekundung zur Bestellung als Ausbilder für die Heißbrandausbildung

23. Mai 2022
Neuigkeiten

Einreichung bis zum 30.06.2022.

Feinkonzept zur Heißbrandausbildung, auf Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV) Punkt 2.1, des Kreisbrandmeisters vom 30.09.2021, bestätigt durch die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Feuerwehrtechnisches Zentrum Erzgebirgskreis am 02.11.2021.

Aufgaben als Ausbilder Heißbrandausbildung:

-    Heißbrandausbildung im Rahmen der Atemschutzgeräteträgerausbildung im Erzgebirgskreis
-    Taktik und Technik der Menschenrettung
-    Erlernen von Grundtaktiken Brandeinsatz, vorgehen im Brandraum
-    Techniken der Brandbekämpfung

Ausbildungsinhalte

-    Brand- und Löschlehre
-    Einsatzgrundsätze – Atemschutz
-    Strahlrohtraining
-    Lesen von Rauchschichten
-    Belastung unter Realbrandbedingungen
-    Suche und Rettung von Personen in Brandobjekten

Ziel

-    Erweiterung des Ausbildungsstandards sowie die Erhöhung der Handlungssicherheit für Einsatzkräfte im Brandeinsatz

Vorrausetzungen:

-    Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen für den aktiven Feuerwehrdienst
-    Atemschutzgeräteträger und gültige Tauglichkeitsuntersuchung G 26
-    mindestens 12 Jahre aktiver Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr oder Werkfeuerwehr
-    persönlich und fachlich geeignet
-    Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr in der aktiven Abteilung
-    mehrjährige Einsatzerfahrung in einer Führungsfunktion, mindestens erfolgreicher Abschluss als Gruppenführer nach FwDV 2
-    Ausbilder der Feuerwehr oder gleich- oder höherwertige Ausbildungen, z.B.: Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener Fachausbilderlehrgang bzw. Bereitschaft zur Absolvierung im Jahr 2022 bzw. 2023
-    umfassende Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes
-    Bereitschaft zur Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen
-    Besitz Führerschein Klasse B
-    Bereitschaft zur Nutzung Privat-PKW
-    der Bewerber darf nicht ungeeignet gemäß § 18 Abs.4 SächsBRKG sein

Was bieten wir Ihnen?

-    Aufwandsentschädigung,
-    Reisekosten gemäß der Satzung des Erzgebirgskreises
-    Bereitstellung von Schutzbekleidung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Interessenbekundung bis zum 30.06.2022, an das:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

unter Angabe: Interessenbekundung Ausbilder Heißbrandausbildung

Bitte fügen Sie Ihrer Interessenbekundung folgende Unterlagen bei:

-    ein aussagekräftiges Anschreiben zur Interessenbekundung, einschließlich Werdegang in der Feuerwehr und im Beruf
-    Qualifikationsnachweise Feuerwehr


Es sind stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint, aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet.

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de