Jetzt beantragen: KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

15. April 2020
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Auch elektronische Antragstellung bei SAB für das erweiterte Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ startet am 17. April 2020

Auch elektronische Antragstellung bei SAB für das erweiterte Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ startet am 17. April 2020
 
Ab sofort können Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen – oder weiterhin einen der bestehenden Kredite zur KfW-Corona-Hilfe.
 
Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind.
 
Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht sich die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
 
Weitere Details, z.B. wie Sie die genaue Anzahl Ihrer Mitarbeiter ermitteln, erfahren Sie auf unserer Produktseite zum KfW-Schnellkredit.

 

Weiterhin können größere Unternehmen ab sofort das erweiterte Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ elektronisch über das Förderportal der SAB beantragen. https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp

 

OR

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