Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 gesucht

16. Dezember 2022
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Bis spätestens zum 31. Mai 2023 sind Vorschläge beim Referat Jugendhilfe einzureichen.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen an den Jugendschöffengerichten. Das Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sucht daher für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 interessierte Bürger/innen, die das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema und Marienberg oder bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz übernehmen möchten.

  • Verfahren

Parteien, Vereinigungen und Einzelpersonen werden gebeten, bis spätestens zum 31. Mai 2023 Vorschläge beim Referat Jugendhilfe einzureichen. Diese werden in Vorschlagslisten erfasst und dem Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises vorgelegt.

Nach erfolgter Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss (bis spätestens 30. Juni 2023) sind die Vorschlagslisten eine Woche öffentlich auszulegen (voraussichtlich im Juli 2023) und werden anschließend den Amtsgerichten übermittelt. Ein Wahlausschuss bei den Amtsgerichten beruft die zukünftigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

  • Voraussetzungen

Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sowie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Erzgebirgskreis haben. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie die gesundheitliche Eignung für das Jugendschöffenamt besitzen.

Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen könnte, sind von der Schöffenwahl ausgeschlossen. Ebenso dürfen keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorliegen. Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere in oder für die Justiz tätige Personen, sollen nicht in das Schöffenamt berufen werden.

Die Regelung, wonach Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die bereits zwei Amtsperioden in Folge tätig gewesen sind, für die nächste Amtsperiode nicht erneut gewählt werden können, wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Damit ist eine erneute Bewerbung möglich.

  • Kontakt

Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de) unter der Rubrik Landratsamt & Service  ->  Struktur & Aufgaben  ->  Ämter von A bis Z  ->  J  ->  Jugendhilfe (Referat)  ->  Allgemeine Informationen als Download zur Verfügung.

Anschrift:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Jugendhilfe
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner:
Dirk Lanzendörfer
Telefon: 037296 591-2012
E-Mail: dirk.lanzendoerfer@kreis-erz.de

 

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