KfZ-Zulassung öffnet für Besucher ab 10.08.2020 auch ohne Termin

05. August 2020
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Zur Vermeidung von Wartezeiten im Amt wird die Nutzung der Online-Terminbuchung empfohlen | zur Entlastung der Telefone wird um Kontaktaufnahme per Mail gebeten

Ab 10.08.2020 stehen alle Standorte der Zulassungsbehörde im Erzgebirgskreis Bürgerinnen und Bürgern auch ohne vorherige Terminvereinbarung offen – zur Vermeidung von Wartezeiten im Amt wird die Nutzung der Online-Terminbuchung empfohlen, zur Entlastung der Telefone wird um vordringliche Kontaktaufnahme per Mail gebeten 

Ab dem kommenden Montag ist Bürgerinnen und Bürgern wieder ein Aufsuchen der Zulassungsbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis an allen Standorten möglich, ohne dass eine vorherige Terminvereinbarung erfolgen muss.

Denjenigen, die Wartezeiten vermeiden möchten, wird empfohlen, einen Termin über das Online-Reservierungssystem des Erzgebirgskreises zu buchen.

Für Händler und Zulassungsdienste bleibt es zudem bei der bestehenden Möglichkeit, Vorgänge an allen Öffnungstagen innerhalb des Zeitfensters 9.00 – 9.30 Uhr abzugeben und nach Bearbeitung abzuholen.

„Wir wollen die Bindung von Personalkapazitäten durch Terminabstimmungen per Telefon bzw. die übermäßige Frequentierung der Telefon-Hotline zurückfahren“, erläutert Markus Sommerhoff, Leiter des Referates Straßenverkehr, den Entschluss zur weiteren Öffnung. „Wir versprechen uns davon, der auch saisonal hohen Nachfrage besser und schneller gerecht zu werden. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis und empfehlen eine Terminbuchung online sowie eine bevorzugte Kontaktaufnahme per E-Mail, um Wartezeiten im Amt, ein zu hohes Besucheraufkommen in den Gebäuden und eine fortgesetzte Überlastung der Telefondienste zu vermeiden.“

Der Zugang zu den Schaltern wird wie gewohnt über die Aufrufanlage und die Ausgabe von Wartemarken geregelt. Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der täglichen Sprechzeit.

Bereits reservierte Termine behalten Vorrang. Online gebuchte Termine werden durch die Aufrufanlage bevorzugt.

Corona bedingt gelten die üblichen Hygienevorschriften, vor allem die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, zur Einhaltung von Abständen, zur Beachtung von Quarantäneauflagen und zum Fernbleiben bei einschlägiger Krankheitssymptomatik.

Die Landkreisverwaltung behält sich eine Zugangsbeschränkung zu den Gebäuden und zu den Wartebereichen vor, falls zu viele Bürger ohne Termin gleichzeitig in den Zulassungsstellen vorsprechen.

 

Kontakt zur Kfz-Zulassungsbehörde: zulassungsbehoerde@kreis-erz.de

Terminbuchung über das Online-Reservierungssystem:

https://www.kfz-erz.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=ERZKREIS-TMR

 

SJ

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