Kommunales Bürgerbudget 2023

04. Dezember 2023
Neuigkeiten

Vorstellung der umgesetzten Projektideen 

 

In diesem Jahr wurde im Rahmen des Ehrenamtsbudgets erstmals das Kommunale Bürgerbudget aufgenommen, dass zur Umsetzung lokaler Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren dienen soll. Die im Haushaltsjahr 2023 durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Mittel betrugen rund 38.500 Euro und wurden durch den Erzgebirgskreis auf insgesamt 40.000 Euro aufgestockt. Gemäß der vorliegenden Fachempfehlung vergab der Erzgebirgskreis in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen die Fördermittel aus dem Kommunalen Bürgerbudget unmittelbar an die Antragsteller und hatte dazu ein entsprechendes Verfahren aufgelegt.

Antragsberechtigt waren Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind. In der Zeit vom 1. bis 30. Juni 2023 konnten sich Interessenten für 20 Projekte á jeweils 2.000 Euro bewerben und dazu im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen online einen Antrag stellen. Eine Jury entschied nun über die Vergabe der Projektförderungen. In die Bewertung flossen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein. Bei der Vergabe der Fördermittel achtete die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Erzgebirgskreises. Insgesamt wurden 63 Anträge im Landratsamt Erzgebirgskreis eingereicht. 

Die ersten Projekte sind bereits Abschliessend umgesetzt. 

Wir stellen Ihnen diese nachfolgend vor.


Für die Darstellung in der App klicken Sie hier.  

Hinweis zur Antragsstellung 2024:

 

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt teilte dem Erzgebirgskreis am 27.10.2023 mit, dass es vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, auch im Jahr 2024 Zuwendungen für das Kommunale Ehrenamtsbudget sowie das Kommunale Bürgerbudget geben wird.

In gewohnter Weise wird die Ausreichung des Kommunalen Ehrenamtsbudgets nach der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) über einen einwohnerbasierten Schlüssel an die kreisangehörigen Kommunen zur eigenverantworltichen Vergabe weitergereicht.

Das Kommunale Bürgerbudget wird voraussichtlich von seitens des Erzgebirgskreises wieder auf insgesamt 40.000 Euro aufgestockt. Eine Information zum Aufruf für die Einreichung von Projektideen bzw. zur Antragstellung erfolgt zu gegebener Zeit (voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2024) über die bekannten Kanäle des Erzgebirgskreises bzw. der Fachstelle Ehrenamt.

 

Quelle. Fachstelle Ehrenamt/ 04.12.2023 re

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