Kontrollen der Corona-Regeln im Erzgebirgskreis

08. Dezember 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Kontrollschwerpunkte sind u. a. Einhaltung der 2G-Regel und zu erfüllende Auflagen nach der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung.

Zur Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung verpflichtete das Sächsische Staatsministerium des Innern per Erlass vom 05.11.2021 die Landkreise und kreisfreien Städte zur Schaffung von organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von verstärkten Kontrollmaßnahmen. Die Landkreise und kreisfreien Städte waren gehalten, für die Kontrolltätigkeit mindestens drei Kontrollteams mit einer Mindestbesetzung von Mitarbeitern der Ordnungsverwaltung, des Gesundheitsamtes sowie des Polizeivollzugsdienstes aufzustellen. Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat in Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Chemnitz umgehend mit der fachgerechten Umsetzung dieses Erlasses begonnen.

Bereits zum 10.11.2021 konnten drei Kontrollteams etabliert werden, welche am 11.11.2021 die ersten Kontrollen im Landkreis durchführten. Zum 15.11.2021 erfolgte der Einsatz von vier Kontrollteams. Die notwendige Aufstockung der Kontrollteams erfolgt bedarfsorientiert. Die Kontrollteams werden durch die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden des Landkreises unter Beachtung der dortigen Personalressourcen unterstützt.  Ergänzend dazu erfolgen eigenständige Kontrollen der Polizei zur Einhaltung der Corona-Schutz-Regeln sowie der im Erzgebirgskreis geltenden Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot auf öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen und der Einhaltung der in § 21 der SächsCoronaNotVO festgelegten Ausgangssperre.

Kontrollschwerpunkte sind u. a. die Einhaltung der 2G-Regel und die zu erfüllenden Auflagen nach der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, wie z. B. das Vorhalten von Hygienekonzepten und das Umsetzen der Kontaktdatenerfassung - sowohl im Gaststättengewerbe als auch im Einzelhandel und bei Dienstleistern. Für die Aufstellung und Aktualisierung von Hygienekonzepten und deren Umsetzung stehen den Gewerbetreibenden neben dem Gesundheitsamt auch die jeweiligen Kammer- und Handelsverbände zur Verfügung.

Die Auswertung der Kontrollergebnisse in den zurückliegenden 4 Wochen zeigt positiv, dass der überwiegende Teil der kontrollierten Einrichtungen gesetzeskonform arbeitet und der Anteil der Einrichtungen, bei denen es Beanstandungen gab, rückläufig ist. Im genannten Zeitraum wurden 575 Einrichtungen mit den Schwerpunkten Gastronomie, Handel und Dienstleistungen kontrolliert. Durch die Kontrollteams wurden 126 mündliche Verwarnungen ausgesprochen und 38 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Ahnung erfolgt dabei nach den im Freistaat Sachsen einheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße nach der SächsCoronaNotVO. So werden z. B. Verstöße bei Öffnung und Betreibung von Geschäften/Einrichtungen ohne Hygienekonzept oder deren Nichteinhaltung mit Bußgelder in Höhe von 1.000 Euro, Nichterfassung vorgeschriebener Kontaktdaten mit Bußgelder in Höhe von 1.000 Euro sowie Gewährung des unberechtigten Zutritts von Kunden mit Bußgelder in Höhe von 500 Euro geahndet. Der jeweilig aktuelle Bußgeldkatalog kann unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html eingesehen werden.

PM/AB

Der Erzgebirgskreis informiert zu COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de