Kreisstraßenbau im Großrückerswalder Ortsteil Streckewalde startet

19. August 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Baubeginn für den Ausbau des Abschnitts der Kreisstraße K 8115 erfolgt am 24. August 2020.

Am kommenden Montag (24.08.2020) beginnt das Landratsamt Erzgebirgskreis mit dem Ausbau der Kreisstraße K 8115 im Großrückerswalder Ortsteil Streckewalde. Der Ausbau wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Während des 1. Bauabschnittes soll u. a. das vorhandene Brückenbauwerk, dass bereits in seiner Durchfahrtsbreite eingeengt ist, abgebrochen und durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt werden. Weiterhin sind auf ca. 110 m Länge ein grundhafter Straßenausbau inklusive Neuanlage eines Geh- und Radweges sowie die Um- und Neuverlegung aller vorhandenen Versorgungsleitungen geplant.

Umfang der Arbeiten 2020

In diesem Jahr werden dabei vor allem die erforderlichen Vorleistungen für den Brückenbau durchgeführt. So sollen u. a. die Widerlager für eine Behelfsbrücke errichtet werden, die während des Brückenbaus 2021 den Anlieger- und Busverkehr aufnehmen soll. Zudem werden erste Leitungsumverlegungen erfolgen.

Verkehrseinschränkungen

Die Baumaßnahme beginnt mit einer halbseitigen Sperrung, wobei der Verkehr mittels Lichtsignalanlage (Ampel) geregelt wird. Für den Zeitraum der Herbstferien 2020 ist dann eine erste Vollsperrung geplant. Der Verkehr soll in dieser Zeit über die Umleitungsstrecke Großrückerswalde – S 221 – Marienberg – B 171 – Wolkenstein – B 101 – Schönbrunn – K 8115 – Streckewalde geführt werden. Die weiteren Arbeiten bis Dezember 2020 sollen dann wiederum mittels halbseitigen Sperrung erfolgen. Über die Wintermonate 2020/2021 wird die Kreisstraße vorübergehend normal befahrbar sein.

Baufortschritt und Kosten

Über den Baufortschritt und die ggf. auftretenden Einschränkungen im Bauzeitraum 2021/ 2022 wird gesondert informiert. Nach derzeitigem Stand der Planungen soll das Gesamtbauvorhaben bis 31. Mai 2022 abgeschlossen sein.

Die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt betragen nach derzeitigem Stand 1,969 Mio. €. Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes. Der von Bund und Land getragene Fördermittelanteil beträgt insgesamt 1,468 Mio. €.

 

PM/SP

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