Kreistag tagte – Doppelhaushalt 2021/22 verabschiedet

03. Dezember 2020
Neuigkeiten

Das Kreisgremium tagte Corona-bedingt in der Annaberger Festhalle. Neben dem neuen Doppelhaushalt wurden u. a. auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe beschlossen.

Am Mittwoch (2. Dezember 2020) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zur 6. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Das Kreisgremium musste dabei Corona-bedingt erneut umziehen, um die erforderlichen Mindestabstände noch besser einhalten zu können. Vor diesem Hintergrund fand die letzte Sitzung des Jahres in der Festhalle der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz statt. Mit diesem Schritt trug die Landkreisverwaltung auch dem auf der letzten Sitzung Seitens der Kreisräte geäußerten Wunsch nach mehr Platz zur besseren Einhaltung der geltenden Abstandsregeln Rechnung. Zudem sollte Corona-bedingt auch die Sitzungszeit kurz gehalten werden, indem etwa bei einigen Tagesordnungspunkten auf umfangreiche Präsentationen verzichtet wurde. Angesichts der vielfältigen Themen der Tagesordnung gelang dies allerdings nur bedingt.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Frank Vogel (CDU), standen 12 weitere Tagesordnungspunkte in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem der Doppelhaushalt 2021/22, der Jahresabschluss des Erzgebirgskreises für 2019 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für 2021 die Tagesordnung.

Finanzen: Jahresabschluss 2019 und Doppelhaushalt 2021/22 beschlossen

Besonderes Augenmerk lag in dieser Kreistagssitzung auf dem Thema Finanzen. Hier ging es in der Corona-bedingt gebotenen Kürze um verschiedene Aspekte der Kreisfinanzen. So konnte u. a. der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt werden, den der Kreis mit einem positiven Gesamtergebnis von ca. 4,5 Mio. Euro abschloss (geplant war im Ergebnishaushalt ein Plus von 3,8 Mio. EUR). Dieser positive Wert konnte vor allem dank der günstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt und den damit einhergehend sinkenden Aufwendungen für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erreicht werden. Auch wenn angesichts der Corona-Pandemie mit solchen positiven Jahresergebnissen im Ergebnishaushalt in der näheren Zukunft eher nicht zu rechnen ist, so sichern die guten Ergebnisse der letzten Jahre doch die Investitionsfähigkeit des Erzgebirgskreises auch in der aktuellen Krise, so Beigeordneter Stark.

Das Hauptaugenmerk der letzten Sitzung des Kreistages im zu Ende gehenden Jahr lag aber unzweifelhaft auf der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2021 und 2022. Nachdem der Etatentwurf bereits in der vorangegangenen Sitzung im Entwurf eingebracht worden war und sich in der Folge auch die Fachausschüsse des Kreistages nochmals intensiv mit dem Zahlenwerk auseinandersetzen konnten, stand das Gesamtwerk der „Haushaltssatzung des Erzgebirgskreises für die Haushaltsjahre 2021 und 2022“ nunmehr zur finalen Beschlussfassung an.

Vor der Abstimmung nutzten die im Kreistag vertretenen Fraktionen die Gelegenheit, kurze Statements zum vorgelegten Zahlenwerk abzugeben und dieses in ihrem Sinne politisch zu bewerten. Im Anschluss daran legte Beigeordneter Stark in einem kurzen Statement die Herausforderungen der kommenden beiden Jahre dar. So betonte er zwar die Notwendigkeit der im Haushaltsplan verankerten antizyklischen Investitionen, mahnte zugleich aber auch an, dass sowohl die finanziellen als auch personellen Ressourcen begrenzt seien und daher mit besonderem Augenmaß gewirtschaftet werden müsse. „Weitergehende Wünsche werden wir uns volkswirtschaftlich nicht leisten können“, so Beigeordneter Stark.

Vor der Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2021/22 mussten die Damen und Herren Kreisräte zunächst aber über einen Antrag der AfD-Fraktion entscheiden. Die Fraktion hatte die Streichung des Projekts „Abriss und Neubau des Katastrophenschutzhofs Annaberg-Buchholz“ im Gesamtumfang von ca. 3,34 Mio. EUR aus dem Haushaltsplan beantragt. Nachdem der zuständige Abteilungsleiter Rico Ott die Notwendigkeit des Projektes aus Sicht der Verwaltung nochmals kurz erläutert hatte wurde der eingebrachte Antrag bei 19 Ja-Stimmen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt. Somit bleibt dieses Vorhaben Bestandteil des Doppelhaushalts 2021/22.

Die Haushaltssatzung des Erzgebirgskreises für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt) wurde anschließend bei 22 Gegenstimmen ebenfalls mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Der Doppelhaushalt 2021/22 in Zahlen

Der neue Doppelhaushalt 2021/22 umfasst im Ergebnishaushalt erstmals planmäßig keinen Überschuss. Vielmehr wird für 2021 mit Aufwendungen von 473,7 Mio. EUR gerechnet. Dem stehen gemäß der vorgelegten Planung aber nur 463,5 Mio. EUR an Erträgen gegenüber, sodass sich ein Minus von mehr als 10 Mio. EUR ergibt. Durch Zurückgreifen auf eine spezielle Vorsorgerücklage kann das Minus in 2022 auf ca. 6,5 Mio. EUR begrenzt werden. Zum „Haushaltsausgleich“ in beiden Jahren stehen jeweils Rücklagen, die aufgrund positiver Jahresabschlüsse in den vergangenen Jahren gebildet werden konnten, zur Verfügung.

Angesichts der in fast allen Kommunen schwierigen finanziellen Gesamtlage soll der Kreisumlagehebesatz 2021/2022 vorerst weiterhin bei 28,7% stabil und damit auch weiterhin der mit Abstand niedrigste unter den 10 Landkreisen im Freistaat Sachsen bleiben. Nicht zuletzt um sich konjunkturell antizyklisch zu verhalten, sind wieder zahlreiche Investitionen, insbesondere in den Bereichen Kreisstraßen, Schulen und Digitalisierung geplant. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen für Investitionstätigkeit liegt mit ca. 55,8 Mio. EUR für die Jahre 2021 und 2022 nochmals deutlich über den 48,5 Mio. EUR des letzten Doppelhaushaltes 2019/2020. Zur Finanzierung der Vorhaben musste für die kommenden beiden Jahre eine Nettoneuverschuldung von ca. 8,6 Mio. EUR eingeplant werden. Angesichts der in den Jahren 2018 bis 2020 geleisteten Nettoschuldentilgungen von 17,7 Mio. EUR bleibt der Schuldenstand dennoch deutlich unter dem Höchstbetrag der vergangenen Jahre.

Für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum rechnet die Finanzverwaltung nicht mit einer haushaltsseitigen Entspannung, da in fast allen Bereichen der Aufgabenwahrnehmung des Landkreises die Kosten schneller wachsen als die Erträge und Zuweisungen bzw. Umlagen. Hier sieht man Bundes- und Landespolitik gefordert, entweder die Standards auf das Finanzierbare zu begrenzen oder aber den Landkreisen die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Weitere Finanzthemen

Neben dem neuen Doppelhaushalt 2021/22 bestimmten weitere Finanzthemen die Tagesordnung. So beschlossen die Kreisräte im Tagesordnungspunkt 7 bei lediglich einer Gegenstimme einen Teilerlass der Stadionpacht für die Nutzung des kreiseigenen Erzgebirgsstadions durch den FC Erzgebirge Aue e. V. bzw. gegenüber der FCE Stadionbetriebsgesellschaft mbH für das dritte und vierte Quartal 2020 in Höhe von 50 Prozent. Die im Kreis- und Finanzausschuss vorberatene Beschlussvorlage gründete auf einem Antrag des FC Erzgebirge Aue e. V., der diesen Teilerlass vor dem Hintergrund weggebrochener Zuschauereinnahmen aus den Heimspielen in der 2. Fußball-Bundesliga infolge der Covid-19 Pandemie beantragt hatte. Der Gesamtumfang der erlassenen Pachtzinsforderung betrug insgesamt 87.500,00 EUR netto.

Weiterhin nahmen die Damen und Herren Kreisräte die eingebrachte Informationsvorlage zur Umsetzung der Maßnahmepläne zur Verwendung der Mittel gemäß Sächsischem Investitionskraftstärkungsgesetz zur Kenntnis. Darin enthalten sind zahlreiche Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulen, Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern und Kreisstraßen in Zuständigkeit bzw. Trägerschaft des Erzgebirgskreises.

Beteiligungsbericht und Eigenbetriebe

Wie üblich standen in der letzten Kreistagssitzung des laufenden Jahres auch die Situation der Eigenbetriebe und der Beteiligungen des Erzgebirgskreises im Fokus einiger Tagesordnungspunkte. So wurde den Damen und Herren Kreisräten u. a. der jährliche Beteiligungsbericht vorgelegt, der Überblick zu Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung und Kennzahlen zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Unternehmen gibt, an denen der Landkreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Weiterhin stellten mit dem Kulturellen Bildungsbetrieb und dem Kul(T)our-Betrieb die beiden Eigenbetriebe des Erzgebirgskreises ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2021 vor. Nachdem Betriebsleiterin Susanne Schmidt und Betriebsleiter Uwe Schreier teils detailliert über die jeweiligen Erfolgspläne berichtet hatten, wurden die eingebrachten Beschlussvorlagen jeweils einstimmig beschlossen.

Sonstiges

Neben den vorgenannten Themen stimmte der Kreistag zudem der Übertragung weiterer, bislang noch beim Erzgebirgskreis verbliebener Aufgaben an den Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) zu. Konkret ging es dabei um die Aufgaben zur Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen, deren Verursacher nicht festgestellt werden kann sowie um die Entsorgung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne gültige amtliche Kennzeichen. Die Kreisräte stimmten der eingebrachten Beschlussvorlage bei lediglich zwei Gegenstimmen mit übergroßer Mehrheit zu.

Darüber hinaus befand das Gremium auch über die Anpassung der sogenannten „Richtlinie des Erzgebirgskreises zur Gewährung von Leistungen für einmalige Bedarfe“. Diese Anpassung der finanziellen Leistungen, die bei Beziehern von „Hartz-IV“ etwa für Bekleidung und Schuhe, für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände in unregelmäßigen Abständen neben dem Regelbedarf anfallen, an die allgemeine Preisentwicklung erfolgt im Erzgebirgskreis alle zwei Jahre. Die eingebrachte Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

 

Den Abschluss der Sitzung markierte schließlich die traditionelle Rede von Landrat Vogel anlässlich des zu Ende gehenden Jahres und der bevorstehenden Weihnachtszeit. Die diesjährige Advents- und Weihnachtszeit sei in vielerlei Hinsicht anders, so der Landrat. Nichtsdestotrotz bleibe diese Zeit für jede Erzgebirgerin und jeden Erzgebirger etwas Besonderes – auch im Jahr 2020 und unter dem Eindruck der aktuellen Corona-bedingten Einschränkungen. Die Menschen sollten diese Zeit nutzen, nach einem ereignisreichen und mit vielen Unwägbarkeiten verbundenen Jahr, Ruhe und innere Einkehr zu finden. Diese Zeit biete auch die Chance sich wieder stärker auf jenes zu besinnen, was – nicht nur in dieser Zeit – wirklich wichtig ist. Wenn er sich etwas wünschen dürfe, dann sei dies mehr Dankbarkeit auch über „die vermeintlich kleinen Dinge“, denn nichts sei selbstverständlich, so Landrat Vogel, der seine Rede schließlich mit den Worten beendete: „Ich wünsche ihnen allen besinnliche und friedliche Weihnachten, bleiben sie gesund!“

 

Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt voraussichtlich am 31. März 2021 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

 

SP

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