Kreistag tagte wieder in Annaberg-Buchholz
Für den noch amtierenden Landrat Frank Vogel war es zugleich die letzte Kreistagssitzung.
Am Mittwoch (06. Juli 2022) trafen sich die Kreisrätinnen und Kreisräte des Erzgebirgskreises zur 11. Sitzung der laufenden Wahlperiode, bei welcher nach Eröffnung durch den Vorsitzenden, Landrat Frank Vogel (CDU), weitere 11 Punkte auf der Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung standen.
Zu Beginn gratulierte Landrat Frank Vogel dem designierten Landrat Rico Anton (CDU) MdL zur erfolgreich bestrittenen Landratswahl. Er brachte die besten Wünsche für eine erfolgreiche Arbeit für unseren Landkreis aus. Ein großer Dank ging zu seiner letzten Kreistagssitzung in seiner Amtszeit am Sitzungsende an Landrat Frank Vogel. So bedankte sich Fraktionsvorsitzender Sylvio Krause (CDU) stellvertretend für die Fraktion CDU/FDP und für den Großteil der weiteren Fraktionen des Kreistages für die in der 14-jährigen Amtszeit gemeinsam zurückgelegte Wegstrecke und den unermüdlichen Einsatz für den Erzgebirgskreis. Landrat Frank Vogel blickte in seinem Schlusswort noch einmal zurück: Die aus Sicht von Frank Vogel wichtigsten Meilensteine, wie u. a. die sofort nach der Kreisfusion begonnene Vereinheitlichung des Kreisrechtes, die 2010 gefassten Beschlüsse zur Verabschiedung eines Haushaltssicherungskonzeptes zur Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft und der Übernahme des Jobcenters in kommunale Trägerschaft, die 2011 beschlossene Fusion der drei Sparkassen oder der 2021 gefasste Beschluss zur Schaffung zukunftsorientierter Strukturen für die Krankenhausgesellschaften, waren zweifelsohne nur durch den Mut zu notwendigen strukturpolitischen Entscheidungen der Kreisrätinnen und Kreisräte möglich gewesen. Auch an all die Mitglieder des Kreistages, die stets einen lösungsorientierten Arbeitsstil sowie gegenseitige Achtung und Respekt an den Tag legten, wurden Worte des Dankes ausgebracht. Dem Landrat waren nicht zuletzt die vielen Begegnungen mit Menschen und gemachte Erfahrungen in den zurückliegenden 32 Jahren Kommunalpolitik einprägsam. Unter künftiger Leitung von Rico Anton wünscht Landrat Frank Vogel dem Landkreis eine erfolgreiche Entwicklung und dass dieser den Status einer lebens- und liebenswerten Region beibehält und weiterhin ausbaut.
Die Kreistagssitzung war geprägt von den Beschlüssen zur Umstrukturierung der MVZ-Gesellschaften sowie der Gewährung von 6.650.000 Euro an kreislichen Zuwendungen für das „IT-Großprojekt“ der Erzgebirgsklinikum gGmbH. Auch die Kreditaufnahme von 12 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 und die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für die Zahlung der Sozialumlage 2022 bestimmten die Tagesordnung. Die Beschlussfähigkeit des Kreisgremiums war zu Beginn der Sitzung mit 80 Stimmberechtigten hergestellt.
Erzgebirgsklinikum gGmbH: Kreistag beschließt Fusionierung zu Erzgebirgsklinikum MVZ gGmbH und Zuwendungen in Höhe von 6.650.000 Euro für „IT-Großprojekt“
Zu Beginn beschäftigten sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit zwei Beschlüssen, welche die Zukunft der Krankenhausgesellschaften des Erzgebirgskreises weitgehend beeinflussen werden: Zum einen galt es über Umstrukturierung der MVZ-Gesellschaften der Erzgebirgsklinikum gGmbH zu befinden. Der Kern der Beschlussvorlage, die Abspaltung des Geschäftsbereiches Medizinisches Versorgungszentrum aus dem Erzgebirgsklinikum gGmbH auf die Klinikum Mittleres Erzgebirge MVZ gGmbH sowie die Verschmelzung der Medizinisches Versorgungszentrum Stollberg gGmbH auf das Klinikum Mittleres Erzgebirge MVZ gGmbH – rückwirkend zum 01.01.2022 –, geht auf den Grundsatzbeschluss des Kreistages zur perspektivischen Neuaufstellung der kommunalen Krankenhausgesellschaften vom 07.07.2021 zurück. Dieser wurde mehrheitlich zugestimmt. Zum anderen stimmte die große Mehrheit des Kreisgremiums, nach den Ausführungen zur Thematik durch Geschäftsführer Marcel Koch, der Gewährung von Zuwendungen in Höhe von maximal 6.650.000 Euro und einer kommunalen Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Erzgebirgsklinikum gGmbH in Höhe von weiteren maximal 6.650.000 Euro für das „IT-Großprojekt“ zu. Um dauerhaft eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im Erzgebirgskreis mit hoher medizinischer Behandlungsqualität zu gewährleisten sowie den wirtschaftlichen Fortbestand der Erzgebirgsklinikum gGmbH für die Zukunft nachhaltig zu sichern, müssen die Krankenhäuser der Unternehmensgruppe stärker miteinander vernetzt werden. Die standort- und sektorübergreifende Versorgung innerhalb des Netzwerkes bietet dann den Patienten eine bestmögliche und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Behandlung.
Finanzen: Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung des Haushaltsplanes 2022 und überplanmäßige Aufwendungen für die Zahlung der Sozialumlage 2022 gebilligt
Während die Kreditermächtigungen des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 8 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen werden, sollen die für das Haushaltsjahr 2022 genehmigten Ermächtigungen in Höhe von 12 Millionen Euro genutzt werden. Aufgrund der kräftigen Korrekturbewegungen am Zinsmarkt soll die Ausschreibung des Ratendarlehens noch im Juli in drei Varianten mit einer Zinsbindung von 10 bzw. 20 Jahren erfolgen – geplant ist eine Tilgung von 5% p. a. Der Beschlussvorlage wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Neben der Neukreditaufnahme stand auch die Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 3.959.630 Euro für die Zahlung der Sozialumlage 2022 auf der Tagesordnung und wurde mehrheitlich vom Kreisgremium beschlossen. AfD und NPD sprachen sich gegen den Beschluss aus und beantragten, der eigentlichen Abstimmung vorausgehend, eine namentliche Abstimmung – dieser wurde mehrheitlich durch das Kreisgremium abgelehnt. Die am 02.05.2022 im Kommunalen Sozialverband (KSV) beschlossene Sozialumlage dient dazu, die Aufgabenerfüllung des KSV als überörtlicher Sozialhilfeträger zu sichern.
SGB II und SGB XII: Mehr Geld für Unterkunft und Heizung
Der Erzgebirgskreis ist gemäß §§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 6a SGB II als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gemäß § 3 Abs. 2 SGB XII als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig für die Gewährung der Leistung der Kosten der Unterkunft und Heizung. Nach den §§ 22 SGB II und 35 SGB XII werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheitswerte der Bruttokaltmiete sind alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. festzulegen – zuletzt geschah dies am 24.06.2020. Um die - laut Prognose - anfallenden Mehrkosten von 108.000,00 Euro decken zu können, beschloss der Kreistag des Erzgebirgskreises einstimmig, rückwirkend zum 01.07.2022, die Richtlinie zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu ändern und neue Werte für die Bruttokaltmieten festzusetzen.
Sonstiges
Neben den vorgenannten Themen stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte mit großer Mehrheit dem Ausscheiden von Kreisrat Christian Wendler (AfD) aus dem Kreistag des Erzgebirgskreises zu. Als Ersatzperson zur Ausführung des Ehrenamtes als Kreisrat rückt Rainer Süß (AfD) nach. Am Ende der Sitzung des Kreistages wurden noch einige Informationen u. a. zum Breitbanderschließungsprojekt, zur Ukraine-Hilfe und zur Aufnahme von Asylsuchenden gegeben. So beläuft sich der aktuelle Stand (01.07.2022) von untergebrachten Ukraine-Flüchtlingen auf 3.461 Personen im Erzgebirgskreis. Die Unterbringungskapazitäten belaufen sich im Landkreis auf ca. 550 freie Plätze in Wohnungen, sodass im Verhältnis zur Aufnahmeprognose für den Monat Juli die Unterbringungen von Flüchtlingen aus der Ukraine gesichert ist. Die Aufnahmeprognose von zugewiesenen Asylsuchenden beläuft sich für den Erzgebirgskreis im Jahr 2022 auf 900 Personen.
Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt voraussichtlich am 28.09.2022 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.
JB