Kreistag tagte – Zuschuss zum Bildungsticket beschlossen

31. März 2022
Neuigkeiten

Das Kreisgremium tagte Corona-bedingt erneut in der Burkhardtsdorfer Eurofoam Arena. Neben einem Landkreis-Zuschuss für das Bildungsticket wurde u. a. auch ein Beschluss über die Finanzierung zusätzlich entstandener Kosten im Rahmen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 gefasst.

Am Mittwoch (30. März 2022) kamen die Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistages des Erzgebirgskreises zur 10. Sitzung der laufenden Wahlperiode zusammen. Das Kreisgremium tagte dabei Corona-bedingt erneut in der Burkhardtsdorfer Eurofoam Arena, da hier die erforderlichen Mindestabstände gut eingehalten werden können.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, Landrat Frank Vogel (CDU), standen 12 weitere Punkte auf der Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zur Diskussion und Beschlussfassung. Dabei bestimmten vor allem die Beschlüsse zum Landkreis-Zuschuss für das Bildungsticket, zusätzliche Kosten infolge der Corona-Pandemie in 2021 und der Baufortschritt des Projektes „Sanierung/Umbau Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgeb.“ die Tagesordnung.

Landkreis-Zuschuss für Bildungsticket

Relativ zu Beginn der Sitzung galt es über einen Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU/FDP, AfD, FWE und der SPD zu befinden. Kern des fraktionsübergreifenden Antrages war die weitere Bezuschussung des Schülerverkehrs im Erzgebirgskreis, auf den sich die vorgenannten Fraktionen verständigt hatten. Nach einigen Ausführungen zur Thematik durch den Beigeordneten Andreas Stark und verschiedenen Statements der Kreistagsfraktionen wurde der eingebrachte Antrag bei lediglich 3 Gegenstimmen mit übergroßer Mehrheit angenommen. Ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Tagesordnungspunkt wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt. Dieser zielte nochmals auf eine Ausweitung des Landkreis-Zuschusses auf ältere Schülerinnen und Schüler.

Der Beschluss war vor dem Hintergrund der Einführung des landesweiten Bildungstickets im vergangenen Jahr erforderlich geworden, welches mit Beginn des neuen Schuljahres 2022/23 als einheitlicher Tarif auch im gesamten Verbandsgebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) und damit auch im Erzgebirgskreis zum Einsatz kommen soll. Aufgrund der Tatsache, dass die Einführung des Bildungstickets bei überschaubarem Mehrwert zugleich mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen insbesondere für Eltern schulpflichtiger Grundschulkinder verbunden ist, sprachen sich die antragsstellenden Fraktionen für einen neuen Landkreis-Zuschuss aus. Einen solchen Zuschuss hatte es auch bisher schon für die Tickets zur Schülerbeförderung im Erzgebirgskreis gegeben, allerdings nicht in gleicher Höhe. Gemäß dem angenommenen Antrag wird der Landkreis jede Schülerin und jeden Schüler im Grundschulalter mit Beginn des neuen Schuljahres mit einem Betrag von 10,00 EUR pro Monat bzw. 120,00 EUR pro Jahr unterstützen, was den aufzubringenden Eigenanteil am Gesamtpreis des Jahresabonnements „Bildungsticket“ auf 60,00 Euro pro Jahr deckelt. Diese Leistung wird zusätzlich zum bereits übernommenen Anteil des Landkreises zur Mitfinanzierung des landesweiten Bildungstickets gewährt.

Anders sieht es für den Oberschul-, Gymnasial- und Berufsschulbereich aus. Hier wird für das Bildungsticket der volle Preis von 180,00 EUR im Jahr fällig. Eine zusätzliche Bezuschussung aus dem Kreishaushalt erfolgt nicht, da diese Altersgruppe das Bildungsticket im Verbundgebiet insgesamt deutlich umfangreicher nutzen könne, so ein wichtiges Argument der antragsstellenden Fraktionen.

Hintergrund: Das Bildungsticket ist beim ZVMS mit einem Gesamtpreis von 584,16 EUR im Jahr kalkuliert. Der gesetzlich vorgegebene Eigenanteil von maximal 180,00 EUR pro Jahr deckt somit nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ab. Den verbleibenden Teil tragen der Freistaat und der Erzgebirgskreis. Wegen der starken Abhängigkeit der Gesamtfinanzierung von der Inanspruchnahme ist im Jahr 2023 eine Evaluierung durch den Landkreis vorgesehen.

Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgeb.: Finanzierung & weiteres Vorgehen

Zur jüngsten Kreistagssitzung mussten sich die Damen und Herren Kreisräte zudem mit dem größten Investitionsprojekt des Erzgebirgskreises beschäftigen – der Sanierung bzw. dem Umbau des Bergbaumuseums Oelsnitz/Erzgeb.. Bei diesem seit 2019 laufenden Projekt mussten zwischenzeitlich teils erhebliche Kostensteigerungen konstatiert werden, die sich v. a. aus mangelndem Wettbewerb, Baugrundproblemen, Abweichungen in der Bausubstanz und aus Bauzeitverzug ergaben. Darüber hinaus haben die Pandemiesituation und die enorm gestiegenen Baustoffpreise in vorher ungeahntem Ausmaß die Situation weiter verschärft, sodass die Finanzierung gemäß der förderrechtlichen Zustimmung vom 20.01.2020 nicht mehr gesichert ist.

U. a. aus diesen Problemen beim Projektablauf resultieren nunmehr Nachträge und weitere Mehrkosten in Höhe von ca. 5,76 Mio. Euro, wobei die Landkreisverwaltung derzeit bestrebt ist einen Teil der Kosten aus ergänzenden Fördermitteln zu decken. Hierzu sind bereits Gespräche mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) geführt worden, wobei über eine zusätzliche Förderung in Höhe von bis zu 3,84 Mio. Euro verhandelt wird. Würde diese Förderung so gewährt verbliebe ein zusätzlicher Zuschussbedarf aus Landkreismitteln in Höhe von 1,92 Mio. Euro. Ob und ggf. wann mit einer Fördermittelbereitstellung zu rechnen ist, war zur Kreistagssitzung noch nicht abzusehen. Die erforderliche Aktualisierung der bisherigen Finanzierungsplanungen soll im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises sowie im Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs kul(T)our erfolgen.

Nachdem sich sowohl der Technische Ausschuss als auch der Betriebsausschuss des Kreistages des Erzgebirgskreises bereits intensiv mit der komplexen Thematik beschäftigt hatten votierte die übergroße Mehrheit der Damen und Herren Kreisräte letztlich für die eingebrachte Beschlussvorlage, sodass das begonnene Projekt und hier speziell der 2. Bauabschnitt weiter vorangetrieben werden kann.

Finanzen: Kosten zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie 2021 gebilligt

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat und hatte erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltssituation aller sächsischen Kommunen und Landkreise - so auch auf den Erzgebirgskreis. Zur Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung wurde im Juli 2020 das Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Vor diesem Hintergrund stellte das Land finanzielle Mittel zur Verfügung, um die infolge der Pandemie entstehenden Mehrkosten auszugleichen. Diese Mittel wurden u. a. mit der Maßgabe bereitgestellt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Mehrkosten systematisch erfassen. Zudem müssen die Kosten jährlich nachträglich als überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen durch den Kreistag genehmigt werden. Die Damen und Herren Kreisräte stimmten der eingebrachten Beschlussvorlage mit übergroßer Mehrheit zu und bestätigten damit die nach vorläufiger Abrechnung für das Jahr 2021 konstatierten zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von ca. 4,94 Mio. Euro zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Erzgebirgskreis.

Darüber hinaus informierte die Landkreisverwaltung zu weiteren Finanzthemen. So wurde den Mitgliedern des Kreistages ein Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement sowie zum Liquiditätsmanagement des Erzgebirgskreises ebenso vorgelegt wie der aktuelle Beteiligungsbericht des Erzgebirgskreises für das Jahr 2020. Zum Beteiligungsbericht gab der Leiter der zuständigen Stabsstelle Verwaltungssteuerung, Digitalisierung, Beteiligungen, Sebastian Lein, einen kurzen Überblick zu den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen des Erzgebirgskreises. In einer weiteren Informationsvorlage wurde zudem zur organisatorischen Umsetzung der Neuregelung des § 2b UStG zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) im kommunalen Bereich informiert.

Zu allen drei Tagesordnungspunkten gab es keine Nachfragen oder Anmerkungen – Beschlüsse mussten hier nicht gefasst werden.

Grundsatzvereinbarung zur Zukunft des AWVC

Die Damen und Herren Kreisräte hatten des Weiteren über eine Grundsatzvereinbarung der Verbandsmitglieder des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz (AWVC) zur zukünftigen Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft in der Region Chemnitz – Mittelsachsen – Erzgebirge zu befinden. Die eingebrachte und einstimmig angenommene Beschlussvorlage ermächtigt den Landrat die Grundsatzvereinbarung zu unterzeichnen und die Verhandlungen zur Umsetzung der den Erzgebirgskreis betreffenden Maßnahmen zu führen. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, den seit längerem angestrebten Austritt des Erzgebirgskreises aus dem AWVC zu erreichen. Hierfür müssen auch die übrigen Mitglieder des Zweckverbandes – die kreisfreie Stadt Chemnitz und der Landkreis Mittelsachsen – der Grundsatzvereinbarung und damit letztlich auch dem Wunsch nach Austritt zustimmen, damit dieser mit Wirkung zum 31.12.2024 realisiert werden kann.

Der Erzgebirgskreis möchte mit diesem Schritt seine Doppelmitgliedschaft in zwei Abfallzweckverbänden beenden und die Abfallentsorgung ab 2025 – und damit dann gut 16 Jahre nach der Kreisgebietsreform – für das ganze Kreisgebiet beim Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) bündeln.

Taxitarifverordnung des Erzgebirgskreises angepasst

Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat eine Neufassung der Taxitarifverordnung für den Erzgebirgskreis einstimmig beschlossen. Die Taxitarifverordnung für den Erzgebirgskreis war zuletzt 2017 angepasst worden. Angesichts der fünf Jahre unveränderten Tariflage machte sich u. a. im Hinblick auf die Steigerung der Treibstoffpreise, die vorgesehene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR im Oktober 2022 sowie die weiteren Betriebskostensteigerungen etwa in Form von Reparatur- und Fahrzeugkosten eine Anpassung der Beförderungsentgelte gem. § 4 Abs. 2 der Taxitarifverordnung erforderlich. Hierauf hatten nicht zuletzt auch hiesige Taxiunternehmen gedrängt, die im Falle einer Nichtanpassung nach eigener Aussage in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht gewesen wären.

Sonstiges

Neben den vorgenannten Themen stimmte der Kreistag auch einer Veränderung der Zusammensetzung des Kreistages zu. So stellte das höchste kreisliche Gremium zunächst den Verlust der Wählbarkeit von Kreisrat Wolfram Cüppers (GRÜNE) fest, für den in einem zweiten Schritt eine Ersatzperson in den Kreistag berufen wurde. Da der als nächste Ersatzperson benannte Albrecht Krumbiegel (GRÜNE) einen gesetzlich anerkannten Hinderungsgrund für seinen Eintritt in den Kreistag geltend machte, rückte dabei der wiederum als nächste Ersatzperson festgestellte Heiko Konrad (GRÜNE) in den Kreistag des Erzgebirgskreises nach. Beide Beschlussvorlagen wurden jeweils einstimmig angenommen.

 

Zum Abschluss der Sitzung des Kreistages wurden noch einige Informationen u. a. zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie sowie zur Ukraine-Hilfe im Erzgebirgskreis gegeben.

Der Kreistag des Erzgebirgskreises kommt voraussichtlich am 6. Juli 2022 zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

 

 

SP

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