Kulturkonvent beschließt „Nachschlag“ für Kultureinrichtungen mit investiven Fördermitteln von rund 174.000 EUR für das Jahr 2020
Kulturkonvent tagte in Freiberg
Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen kam zu seiner 27. Sitzung am 8. Juni 2020 im Theater in Freiberg zusammen.
Insgesamt wurden sieben Beschlüsse gefasst, davon entfielen zwei auf konkrete Förderentscheidungen - zum einen für zusätzliche Anträge auf investive Mittel von rund 174 TEUR, zum anderen über ein anhängiges Widerspruchsverfahren.
So erhalten die Stadtbibliothek Olbernhau und das Eduard-von-Winterstein-Theater in Annaberg-Buchholz im Erzgebirgskreis insgesamt 91,5 TEUR an investiven Mitteln. Mit 82,4 TEUR werden mittelsächsische Kultureinrichtungen wie das Schloss Rochsburg, die Volkskunstschule und das Museum in Oederan, die Stadtbibliothek Döbeln sowie der Mittelsächsische Kultursommer e.V. in Hainichen unterstützt.
Per Beschluss wurde der Widerspruch der Universitätsstadt Freiberg auf eine Erhöhung der institutionellen Förderung für das Stadt- und Bergbaumuseum Freiberg von rund 52 TEUR vollständig zurückgewiesen, da der Kulturkonvent keine Ermessensfehler bei der Fördermittelvergabe in der Kultursparte Museen/Sammlungen sah.
Durch die Zurücknahme der Widersprüche durch die Stadt Frankenberg für das neue Erlebnismuseum „ZeitWerkStadt“ entfielen entsprechende Beschlüsse. Jedoch wird der Kulturkonvent noch über die nachgereichten Aufstockungsanträge in einem zeitnahen Umlaufverfahren entscheiden.
In weiteren Beschlüssen stimmten die beiden Landräte als beschließende Mitglieder des Kulturkonventes, Matthias Damm und Frank Vogel, dem Entwurf der Nachtragssatzung 2020 sowie der Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2018 zu.
Ebenso wurden die beiden neugefassten Förderrichtlinien des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen durch Beschluss bestätigt, in denen Erleichterungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei Projekten geregelt wurden.
Auch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen waren ein wichtiges Sitzungsthema.
So folgte der Kulturkonvent der Beschlussempfehlung des Kulturbeirates zu einem Sonderbeschluss für den Fördervollzug des Jahres 2020. Darin wurden neun Maßnahmen zur einzelfallbezogenen Anwendung für das Kultursekretariat festgelegt, um schwerwiegende Nachteile für die Zuwendungsempfänger durch Einnahmeausfälle oder Absagen zu vermeiden.
So werden neben der nachträglichen Gewährung einer Festbetragsfinanzierung auch Projektverschiebungen durch Mittelübertragung ins Folgejahr 2021 unbürokratisch zugelassen.
Zudem sollen vorzeitige Raten bei der institutionellen Förderung oder höhere Vorschussauszahlungen bei bewilligten Projekten die Liquidität der Zuwendungsempfänger im Jahr 2020 absichern.
Mit den beschlossenen Maßnahmen möchte der Kulturraum einen Unterstützungsbeitrag zur Bewältigung der Corona-Folgen für die Kultur leisten. Die Notwendigkeit wurde in den Gesprächen bei der anschließenden Führung durch das älteste Stadttheater der Welt sehr deutlich.
Dennoch sind zusätzliche staatliche Mittel erforderlich, um die drohenden Corona-bedingten Verluste bei den regional bedeutsamen Kultureinrichtungen im Jahr 2020 finanziell abzumildern und damit die vielseitige Kulturlandschaft in unserer Region zu bewahren.
PM/KP