Kulturkonvent tagt öffentlich in Wolkenstein über weitere Fördermittel, Corona-Maßnahmen und Netzwerkstelle Kulturelle Bildung

25. Juni 2021
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Koordinatorin der Netzwerkstelle für Kulturelle Bildung nimmt ihre Arbeit auf

Koordinatorin der Netzwerkstelle für Kulturelle Bildung nimmt ihre Arbeit auf

 

Die Mitglieder des Kulturkonvents des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen kamen zur 29. Sitzung am 25. Juni 2021 im Schloss Wolkenstein zusammen. Im großen Fürstensaal berieten die Anwesenden über insgesamt 12 Tagesordnungspunkte unter Leitung des Vorsitzenden, Matthias Damm, Landrat des Landkreises Mittelsachsen.

 

So wurde für die Jugendkunstschule Frankenberg als neues Mitglied im Verband deutscher Musikschulen – Landesverband Sachsen e. V. eine institutionelle Förderung in Höhe von 30.000 EUR gewährt. Mit der Verbandsaufnahme zum 01.01.2021 hat die Einrichtung die Förderkriterien als Musikschule nachträglich erfüllt, so dass die erneute Beschlussfassung über den Änderungsantrag jetzt positiv ausfiel.

 

Auch der Klein-Erzgebirge e.V. soll auf Beschluss des Kulturkonventes für das Jahr 2021 eine Kulturraum-Förderung bis zu 30.000 EUR erhalten. Der Kulturraum bekennt sich zur regional bedeutsamen Einrichtung in Oederan. Der Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Klein-Erzgebirge e.V. nicht durch das Insolvenzverfahren der Erzgebirgs-Miniaturschau GmbH Oederan in finanzielle Notlage gerät. Nur dann kann der Kulturraum öffentliche Fördermittel gewähren und zugleich eine Neuausrichtung der Einrichtung unterstützen.

 

Weitere rund 10.800 EUR wurden für die bereits begonnene investive Maßnahme „Erneuerung der Außenbeleuchtung Schloss Rochsburg“ als Aufstockung mit Restmitteln aus dem Jahr 2020 beschlossen. Grund für die erforderliche Erhöhung der Zuwendung sind zu erwartende Mehrkosten durch ein zusätzliches Beleuchtungskonzept im Genehmigungsverfahren.

 

Die beiden Landräte Frank Vogel und Matthias Damm stimmten als beschließende Mitglieder des Gremiums in einem weiteren Beschluss dem Entwurf der Nachtragssatzung 2021 zu, die gegenüber der am 04.12.2020 beschlossenen Haushaltssatzung eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation für den Kulturraum ausweist.

 

Der Zweckverband profitierte von nachträglich höheren Zuweisungen von rund 800.000 EUR, da durch den Beschluss des Doppelhaushaltes des Freistaates Sachsen am 20.05.2021 die laufenden und investiven Zuweisungen an die sächsischen Kulturräume um jeweils über 3 Mio. EUR erhöht wurden.

 

Auch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Kultur waren wieder ein zentrales Sitzungsthema.

 

Auch hier folgte der Kulturkonvent der Beschlussempfehlung des Kulturbeirates zur Verlängerung des Sonderbeschlusses zur Bewältigung der Corona-Folgen für die Zuwendungsempfänger im Jahr 2021. Dabei ermöglicht ein Katalog mit neun Fördervollzugsmaßnahmen dem Kultursekretariat, schwerwiegende Nachteile durch Corona bedingte Einnahmeausfälle oder Absagen im Einzelfall abzumildern oder zu vermeiden.

 

Die nachträgliche Gewährung einer Festbetragsfinanzierung oder die Zustimmung zu einer Projektverschiebung und Fördermittelübertragung ins Folgejahr 2022 sind dabei nur zwei Möglichkeiten, Einrichtungs- und Projektträger unbürokratisch zu unterstützen. Konkretere Informationen zu dem beschlossenen Maßnahmenpaket werden auf der Homepage des Kulturraumes veröffentlicht.

 

Mittelfristig sind jedoch finanzielle Entlastungen der Kulturakteure in unserer Region erforderlich. So möchte der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen die zusätzlichen Mittel des Freistaates Sachsen für eine nachhaltige Anhebung der bisherigen Fördersätze in einzelnen Kultursparten ab dem Förderjahr 2022 einsetzen.

 

Ein weiterer, wichtiger Beschluss des Kulturkonventes am 25.06.2021 befasste sich mit dem Ergebnis des offenen Vergabeverfahrens zur freiberuflichen Tätigkeit als Koordinator/in der Netzwerkstelle für Kulturelle Bildung.
 

So erhielt Frau Ines Kunze aus Chemnitz den Zuschlag und ist somit ab dem 28.06.2021 die neue „Vermittlerin“ zwischen Kultur und Bildung im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen.
 

Konkrete Informationen zu ihrer Person sind unter https://www.kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de/kulturelle-bildung-rundbriefe.html verfügbar.

 

Über die investiven Anträge, die bis zum 30.06.2021 für das Haushaltsjahr 2021 noch gestellt werden können, wird der Kulturkonvent in einem Umlaufverfahren bis August entscheiden. Damit sollen geförderte Kultureinrichtungen bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur oder bei Anschaffungen zur Digitalisierung ihres Kulturangebotes kurzfristig unterstützt werden.
 

PM/ KP

 

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