Kulturraum beschließt über 19,4 Mio. EUR für Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen und Projekte im Erzgebirgskreis und im Landkreis Mittelsachsen für das Jahr 2021
Verlässliche Förderentscheidungen für Kultureinrichtungen 2021
4. Dezember 2020 – Vertreter des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen kommen zur 28. Sitzung des Kulturkonventes im erzgebirgischen Pobershau, einem Ortsteil von Marienberg, zusammen.
Der Vorsitzende des obersten Verbandsgremiums, Landrat Matthias Damm, und sein Stellvertreter, Landrat Frank Vogel, haben sich bewusst für die Durchführung der geplanten öffentlichen Sitzung entschieden, um vor Beginn des Jahres 2021 die Beschlüsse zur finanziellen Unterstützung von regional bedeutsamen Kultureinrichtungen und -projekten im Erzgebirgskreis und im Landkreis Mittelsachsen zu fassen.
Denn gerade die von Schließung bzw. von Verschiebung aktuell getroffenen Kulturakteure benötigen dringend verlässliche Förderentscheidungen zu ihren Anträgen für das kommende Jahr, die bereits bis zum 01.09.2020 beim Kulturraum einzureichen waren.
Unter strenger Einhaltung der Hygienevorschriften berieten die Landräte mit gewählten Mitgliedern aus den Kreistagen der beiden Landkreise sowie dem Vorsitzenden des Kulturbeirates insbesondere über die Vergabe von Fördermitteln für laufende und investive Zwecke auf der Grundlage der eigenen Förderrichtlinie vom 08.06.2020.
Als Neuerung im Förderjahr 2021 war dabei eine höhere finanzielle Mindestbeteiligung der jeweiligen Sitzkommune für vereins- und privat getragene Kultureinrichtungen und -projekte von 8 % (+ 2 %) ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefordert, die von allen betreffenden Gemeinden und Städten erfüllt wird.
Nach dem Beschluss über die Förderliste erhalten im kommenden Jahr insgesamt 165 regional bedeutsame Kultureinrichtungen und Maßnahmen institutionelle oder projektbezogene Zuwendungen in Höhe von rund 19,3 Mio. EUR aus der Kulturkasse.
Der höchste Anteil mit 62,5 % - rund 12,03 Mio. EUR wie im Vorjahr - geht an die beiden Theater- und Orchestergesellschaften im Kulturraum, die über die gesamte Region ein vielseitiges und hochwertiges Angebot an Schauspiel, Musiktheater und Konzerten für Kinder und Erwachsene anbieten.
Neben der hohen Beteiligung des Kulturraumes an der Finanzierung der Mittelsächsischen Theater- und Philharmonie gGmbH und der Erzgebirgischen Theater- und Orchester GmbH trägt auch die kommunale Ebene mit insgesamt 6,3 Mio. EUR durch die beiden Landkreise sowie die Städte Freiberg, Döbeln, Annaberg-Buchholz, Aue-Bad Schlema und Ehrenfriedersdorf stark dazu bei.
Die verbleibenden Fördermittel von 7,27 Mio. EUR fließen in regional bedeutsame Einrichtungen und Maßnahmen der verschiedensten Kultursparten.
Im Rahmen der investiven Zuschüsse wurde vom Kulturkonvent eine Förderrangfolge für neun förderungswürdige Bau- bzw. Ausstattungsvorhaben in Höhe von rund 393.000 EUR beschlossen.
So kann die Stadt Döbeln für die Einführung der elektronischen Medienverbuchung (RFID) in der Stadtbibliothek mit 12.250 EUR sowie für die Anschaffung von brandschutzgerechten Museumsvitrinen für das Stadtmuseum / Kleine Galerie mit 5.100 EUR an investiven Zuwendungen rechnen.
Auch die beantragten Zuschüsse zur Schaffung mobiler Arbeitsplätze für Online-Unterricht an der Kreismusikschule Mittelsachsen (5.300 EUR), zur Erneuerung des Servers für die Stadt- und Kreisbibliothek Rochlitz (7.000 EUR) und zur Erneuerung des Flachdaches auf dem Veranstaltungsgebäude der Alten Brauerei e.V. (5.000 EUR) sind finanziell zugesichert.
Dagegen muss mit einer verbindlichen Entscheidung zur Förderhöhe für die restlichen vier Investitionsvorhaben wie am Eduard-von Winterstein-Theater in Annaberg-Buchholz (150.000 EUR) oder wie die Neugestaltung der Dauerausstellung im Stadt- und Bergbaumuseum Freiberg (198.000 EUR) voraussichtlich erst nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes des Freistaates Sachsen gewartet werden.
16.500 EUR fließen als Kofinanzierung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachen in eine Strukturmaßnahme sowie zwei Vorhaben der Kulturellen Bildung, die vom Träger direkt beim Freistaat Sachsen beantragt wurden.
Für die Weiterführung der eigenen Netzwerkstelle für Kulturelle Bildung einschl. des Mobilitätsprojektes „kulturpass´t 2.0“ wurden Aufwendungen in Höhe von 116.000 EUR unter dem Vorbehalt bestätigt, wenn sie durch beantragte Zuschüsse des Freistaates Sachsen bis zu 75 % mitfinanziert werden.
Auch werden kulturraumeigene Projekte wie ein fachliches Gutachten zur Bewertung der regionalen Bedeutsamkeit von Museen und Sammlungen sowie eine Analyse der musikalischen Situation im Kulturraum im Jahr 2021 fort- bzw. durchgeführt.
Der Vorsitzende des Kulturkonventes, Herr Landrat Damm, dankte dabei allen Kultursachverständigen für ihre ehrenamtliche Mitwirkung, da sie die eingegangenen Anträge in den Sitzungen der Facharbeitsgruppen und des Kulturbeirates aktiv vorberaten haben.
Während der Konventssitzung wurden insgesamt 15 Einzelbeschlüsse einstimmig gefasst.
Abschließend wurde die Haushaltssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Jahr 2021 beschlossen, auf deren Grundlage die Fördermittel bewilligt werden können. Einwände lagen nicht vor.
Die Finanzierung der umfangreichen Zuschüsse an Kulturakteure sowie eigenen Projekte erfolgt zum großen Teil durch die Zuweisungen des Freistaates Sachsen im Rahmen des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Im Jahr 2021 beträgt dieser Anteil 11,65 Mio. EUR, dessen Höhe jährlich schwankt.
Zum anderen leisten die beiden Zweckverbandsmitglieder durch eine konstant hohe Kulturumlage von rund 8 Mio. EUR einen erheblichen und wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Kulturraumes. Auf der Basis von ermittelten Umlagegrundlagen zahlt der Erzgebirgskreis rund 4,1 Mio. EUR und der Landkreis Mittelsachsen rund 3,9 Mio. EUR ein.
Nur durch die bundesweit einmalige Kulturraumförderung kann eine kulturelle Vielfalt und Qualität auch im ländlichen Raum vorgehalten werden.
Dieser Erfolg soll auch im Jahr 2021 trotz aller Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie für die Einwohner und Touristen unserer Region spürbar bleiben.