Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen beschließt Förderung für das Klein-Erzgebirge und stellt weitere Investitionsmittel im Jahr 2024 zur Verfügung

11. Juni 2024
Neuigkeiten

Kulturkonvent beschließt in seiner 35. Sitzung auf Schloss Rochsburg eine Projektförderung für das Klein-Erzgebirge Oederan von 15.120 EUR sowie die Förderung von 22 zusätzlichen Investitionsmaßnahmen im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 287.143 EUR

Der Kulturkonvent des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen trat zu seiner 35. Sitzung am 7. Juni 2024 auf Schloss Rochsburg in Lunzenau zusammen.

 

Der Beigeordnete des Erzgebirgskreises, Andreas Stark, leitete die öffentliche Sitzung mit insgesamt 9 Tagesordnungspunkten in Vertretung des Vorsitzenden des Kulturkonvents, Landrat des Erzgebirgskreises Rico Anton.

 

Die Hauptaufgabe des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen ist die Unterstützung der Träger kommunaler Kulturarbeit von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung.

 

Als Zielstellung ist der Erhalt eines regional bedeutsamen, vielseitigen und qualitativ ansprechenden Kulturangebotes im größten ländlichen Kulturraum Sachsens definiert.


Zusätzlich zum bereits im Dezember 2023 beschlossenen Fördervolumen für laufende Zwecke von 21,9 Mio. EUR wurde nunmehr eine Projektförderung für das Klein-Erzgebirge Oederan in Höhe von 15.120 EUR beschlossen. Der Verein Klein-Erzgebirge e.V. feiert in diesem Jahr sein 100. Gründungsjubiläum und betreibt in Oederan eine regional bedeutsame Miniaturausstellung, die ein identitätsstiftender Streifzug der Heimat- und Brauchtumspflege durch das Erzgebirge und das Erzgebirgsvorland ist.

 

Zudem wurden vom Kulturkonvent zusätzliche investive Zuschüsse von rund 287.100 EUR für 22 Einzelmaßnahmen beschlossen. Im Dezember 2023 wurden bereits rund 238.900 EUR für 8 investive Maßnahmen beschlossen. Mit dieser deutlichen Aufstockung können die geförderten Träger der regional bedeutsamen Kultureinrichtungen ihre Rahmenbedingungen für die kulturellen Angebote und die wirtschaftliche Funktionalität der Einrichtungen verbessern.

 

Die nunmehr bewilligten Mittel werden unter anderen für die digitale Erfassung der Sammlungen in den städtischen Museen Annaberg-Buchholz, die Errichtung von Besuchertoiletten im Dorfmuseum Gahlenz, den Erwerb einer Beschallungsanlage im Kinder- und Jugendtheater Burattino Stollberg sowie die Erneuerung der Abteilung Maskenbild im Mittelsächsischen Theater Freiberg eingesetzt.

 

Der Beigeordnete des Erzgebirgskreise dankte als Sitzungsleiter allen mitwirkenden Kultursachverständigen in den Facharbeitsgruppen und im Kulturbeirat für ihre ehrenamtliche Mitarbeit in Rahmen der fachlichen Vorbereitung dieser Sitzung.

 

Als finanzielle Grundlage für die Umsetzung dieser Beschlüsse wurde die Nachtragssatzung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen für das Jahr 2024 beschlossen, in der unter anderem der Hebesatz für die Kulturumlage festgelegt wurde, welche die beiden Mitgliedslandkreise zu Finanzierung der Kulturlandschaft an den Kulturraum zahlen. Die Höhe der Kulturumlage liegt seit Jahren Stabil bei 8,03 Mio. EUR und ist ein wesentlicher Bestandteil zur gesicherten Finanzierung des Zweckverbandes und der geförderten Einrichtungen und Projekte.

 

Am Ende der Sitzung wurde durch den Kultursekretär darauf hingewiesen, dass die Formulare für die Antragstellung 2025 ab sofort auf der Homepage des Kulturraumes zur Verfügung stehen. Antragsfrist ist wie gewohnt der 01.09.2024.

 

PM Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen 

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