Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« (WOS)
Der Freistaat Sachsen fördert mit dem Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« (WOS) zivilgesellschaftliches Engagement. Handlungsträger und Initiativen sollen unterstützt und vernetzt werden. Eine Förderung bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich.
allgemeine Voraussetzungen
Schwerpunkt des Programms sind Maßnahmen und Projekte, die im Sinne von Toleranz, Weltoffenheit und einer demokratischen Kultur wirken. Die Projekte müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und es müssen mehrheitlich Einwohnerinnen und Einwohner aus Sachsen beteiligt sein.
Gefördert werden können Projekte, die
Extremismus, Rassismus, Antisemitismus abbauen helfen
demokratische Werte stärken
Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierung fördern und stärken
zum interkulturellen und interreligiösen Austausch beitragen
Opfer politisch motivierter Gewalt qualifiziert beraten und unterstützen
Multiplikatoren und Fachkräfte aus- und fortbilden
die Arbeit von Fachkräften inhaltlich und methodisch betreuen
zu einem lokal oder regional vernetzten Gemeinwesen beitragen an dem verschiedene Akteure beteiligt sind
durch Beratung und wissenschaftliche Begleitung die Entwicklung innovativer Konzepte fördern
Wer kann die Förderung beantragen?
eingetragene Vereine und Verbände
staatlich anerkannte freie Träger
staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe
gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist,
Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien
Forschungs- und Kultureinrichtungen
Träger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Anträge für das erste Halbjahr des Folgejahres müssen bis zum 31. August gestellt werden. Anträge für Projekte, die nach dem 01. Mai beginnen sollen, können bis 31. Januar des gleichen Jahres abgegeben werden.
Weitere Informationen:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 63 | Demokratieförderung
Albertstraße 10
01097 Dresden
E-Mail: demokratie@sms.sachsen.de
0351 - 56 45 49 50
Landesprogramm Weltoffenes Sachsen
Quelle: https://www.weltoffenes.sachsen.de/index.html / re