Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« (WOS)

14. Dezember 2020
Neuigkeiten

Antragsstellung bis 31. Januar 2021 möglich.

Der Freistaat Sachsen fördert mit dem Landesprogramm »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« (WOS)  zivilgesellschaftliches Engagement. Handlungsträger und Initiativen sollen unterstützt und vernetzt werden. Eine Förderung bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist möglich.

allgemeine Voraussetzungen

Schwerpunkt des Programms sind Maßnahmen und Projekte, die im Sinne von Toleranz, Weltoffenheit und einer demokratischen Kultur wirken. Die Projekte müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden und es müssen mehrheitlich Einwohnerinnen und Einwohner aus Sachsen beteiligt sein.

Gefördert werden können Projekte, die

  • Extremismus, Rassismus, Antisemitismus abbauen helfen

  • demokratische Werte stärken

  • Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierung fördern und stärken

  • zum interkulturellen und interreligiösen Austausch beitragen

  • Opfer politisch motivierter Gewalt qualifiziert beraten und unterstützen

  • Multiplikatoren und Fachkräfte aus- und fortbilden

  • die Arbeit von Fachkräften inhaltlich und methodisch betreuen

  • zu einem lokal oder regional vernetzten Gemeinwesen beitragen an dem verschiedene Akteure beteiligt sind

  • durch Beratung und wissenschaftliche Begleitung die Entwicklung innovativer Konzepte fördern

Wer kann die Förderung beantragen?

  • eingetragene Vereine und Verbände

  • staatlich anerkannte freie Träger

  • staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften

  • kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe

  • gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist,

  • Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien

  • Forschungs- und Kultureinrichtungen

  • Träger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Anträge für das erste Halbjahr des Folgejahres müssen bis zum 31. August gestellt werden. Anträge für Projekte, die nach dem 01. Mai beginnen sollen, können bis 31. Januar des gleichen Jahres abgegeben werden.

Weitere Informationen:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Referat 63 | Demokratieförderung
Albertstraße 10
01097 Dresden
E-Mail: demokratie@sms.sachsen.de
0351 - 56 45 49 50

Landesprogramm Weltoffenes Sachsen

Förderrichtlinie WoS

Handbuch WoS

Quelle: https://www.weltoffenes.sachsen.de/index.html / re

Kontakt

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