Landkreistag kritisiert fehlende Zusagen im Staatshaushalt

20. Mai 2021
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Der gerade im Sächsischen Landtag diskutierte Entwurf des Staatshaushaltes gibt auf wesentliche Zukunftsfragen keine Antwort.

Der gerade im Sächsischen Landtag diskutierte Entwurf des Staatshaushaltes gibt auf wesentliche Zukunftsfragen keine Antwort. So wurde die sogenannte „Graue Flecken“-Förderung gänzlich ausgeklammert, obwohl das bis Ende 2022 befristete Bundesprogramm zur Breitbandanbindung von weiteren Gebieten des Freistaates bereits gestartet wurde, jedoch ohne Be-kenntnis des Freistaates zur Mitfinanzierung keine Antragstellung zur Förderung und Ausbau durch die Kommunen möglich ist.

„Der weitere Glasfaserausbau ist Daseinsvorsorge und unabdingbar für die Zukunftschancen des ländlichen Raums.“, so der Präsident des Sächsischen Land-kreistages Landrat Frank Vogel. „Es ist unerträglich, dass der Streit innerhalb der Staatsregierung zur Mitfinanzierung auf den Rücken des ländlichen Raums aus-getragen wird.“

„Wenn hier nicht umgehend eine Entscheidung getroffen wird, dann besteht für die sächsischen Kommunen keine Möglichkeit auf einen weiteren Ausbau dieser Grundinfrastruktur als Basis für die Digitalisierung“, so der Landrat des Erzgebirgskreises.

„Gleiches gilt für die bislang fehlende finanzielle Zusage zur Mitfinanzierung des ÖPNV-Rettungsschirms. Während der Bund seinen Anteil an dem finanziellen Ausgleich für die corona-bedingten Fahrgeldmindereinnahmen bei Bus und Bahn, auch für das Jahr 2021 bereits auf dem Weg gebracht hat und viele Bundesländer sich bereits verbindlich zu Ihrer Mitfinanzierung bekannt haben, eiert die Staats-regierung wieder rum.“, so der Präsident des Kommunalen Spitzenverbandes. „Es droht die gleiche Hängepartie, wie im letzten Jahr, als der Freistaat als letztes Bundesland erst im Dezember eine Finanzierungszusage zur hälftigen Mitfinanzierung der Mindereinnahmen abgegeben hat.“

„Es macht wenig Sinn im Staatshaushalt ein Bildungsticket und weitere Plus- und TaktBus-Linien auf den Weg zu bringen, wenn gleichzeitig das Grundangebot an Verkehrsleistungen durch wegbrechende Fahrgeldeinnahmen in Frage steht.“, so Landrat Frank Vogel.

Mit den Verbänden der privaten und öffentlichen Verkehrsunternehmen fordern auch wir hier ein klares Bekenntnis zur hälftigen Finanzierung der Fahrgeldmindereinnahmen bei Bus und Bahn.

Hintergrund:

Der Bund hat mit einem Förderaufruf für sogenannte „Graue Flecken“ die Gebietskulisse von einer Breitbandverfügbarkeit von weniger als 30 Mbit/s Download-Geschwindigkeit auf bis zu 100 Mbit/s ausgeweitet und für den weiteren Breitbandausbau in 2021 und 2022 jeweils 4 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Die Antragstellung zur Förderung setzt eine Mitfinanzierungszusage durch das Land voraus.

Das Bundeskabinett hat die Coronahilfe des Bundes für den ÖPNV-Rettungsschirm auf das Jahr 2021 erweitert und um eine weitere Milliarde aufgestockt. Der Bund hat bereits 2020 in diesem Rahmen 2,5 Mrd. € zur Unterstützung der Verkehrsunternehmen aufgrund der weggebrochenen Fahrgeldeinnahmen bereitgestellt. Der tatsächliche Schaden lag im vergangenen Jahr bei 3,3 Mrd. €. Für dieses Jahr wird ein ähnliches Schadensvolumen erwartet. Vereinbart ist, dass sich Bund und Länder jeweils hälftig an den wegbrechenden Fahrgeldeinnahmen bei Bus und Bahn beteiligen.

 

PM SLKT

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