Landkreisverwaltung schließt Reduktion von Platzkapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus

03. August 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist die Landkreisverwaltung als untere Unterbringungsbehörde gesetzlich verpflichtet. Die sachliche Bewertung der aktuellen Situation hinsichtlich bestehender Aufnahmeverpflichtungen und dafür notwendiger Platzkapazitäten im Erzgebirgskreis hat zum Ergebnis, dass derzeit und planerisch keine Möglichkeit besteht, für die zu gewährleistende Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf Platzkapazitäten im Erzgebirgskreis zu verzichten. Berücksichtigt wurde dabei die Einschätzung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Realisierung der Pflichtaufgabe gegenüber der Landkreisverwaltung als untere Unterbringungsbehörde im Erzgebirgskreis.

Gegenwärtig (Stand Juli 2020) sind 2.700 verfügbare Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Erzgebirge vorgesehen. Die aktuell freien und nutzbaren Kapazitäten liegen bei 142 Plätzen. Vor dem Hintergrund noch ausstehender Zuweisungen, aus denen sich eine Aufnahmeverpflichtung für den Landkreis ergibt, können im Ergebnis der umfassenden Prüfung und Bewertung der Unterbringungssituation weder in den neun Gemeinschaftsunterkünften des Erzgebirgskreises noch in den bestehenden Einrichtungen Kapazitäten reduziert werden.

Dies betrifft auch die Einrichtung in Jahnsdorf. Im Rahmen des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens schätzt die untere Bauaufsichtsbehörde die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens als rechtswidrig ein. Der Gemeinde Jahnsdorf wird die Gelegenheit eingeräumt, erneut über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden und die getroffene Entscheidung spätestens bis zum 03.09.2020 mitzuteilen.

 

SJ

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de