Landkreisverwaltung unterstützt örtliche Impfangebote
Um allen Impfwilligen des Landkreises eine ortsnahe Impfung zu ermöglichen, unterstützt das Landratsamt die mobilen Impfaktionen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten zu folgenden Terminen:
Freitag, 10. September 2021 in der Zeit von 9 – 15 Uhr im Landratsamt Erzgebirgskreis, Dienstgebäude Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Freitag, 10. September 2021 in der Zeit von 9 – 15 Uhr in der Sporthalle des Gymnasiums, Parkstraße 8, 09366 Stollberg
Samstag, 11. September 2021 in der Zeit von 9 – 15 Uhr im Landratsamt Erzgebirgskreis, Dienstgebäude Aue-Bad Schlema, Wettinerstraße 64, 08280 Aue-Bad Schlema
Mittwoch, 22. September 2021 in der Zeit von 9 – 15 Uhr in der Baldauf Villa, Anton-Günther-Weg 4, 09496 Marienberg
Möglich sind zu den genannten Terminen Erst- und Zweitimpfungen. Eine Auffrischungsimpfung, die sogenannte Booster-Impfung mit mRNA-Impfstoff, ist im Rahmen der Vor-Ort-Impfaktion für den Personenkreis ab 70 Jahren ebenfalls möglich. Personen mit bestimmten Grunderkrankungen erhalten die Impfung vorzugsweise bei ihrem behandelnden Arzt. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung zum Impfen der jeweilige Impfarzt vor Ort trifft.
Die Impfungen sind kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig, weshalb es ggf. zu Wartezeiten kommen kann. Angeboten wird der mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer sowie der Vektorimpfstoff Janssen® von Johnson & Johnson.
Umfassende Informationen zur Coronaschutzimpfung fasst das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hier zusammen. Ebenso werden auf vielfältige Fragen zur Coronaschutzimpfung in den FAQs Antworten gegeben.
Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Impfausweis (falls vorhanden), bzw. einen bereits erhaltenen Nachweis einer Erst- und/oder Zweitimpfung, Ihre Krankenversicherungskarte sowie Ihren Personalausweis mit. Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort.
Für etwaige Folgetermine für eine Zweitimpfung sind ab Oktober die niedergelassenen Ärzte sowie weitere – auch für den Erzgebirgskreis – örtliche Impfaktionen nutzbar. Diese werden jeweils hier aktualisiert ausgewiesen.
PM/SP