Landrat Anton: „Lichterfahrten im Erzgebirge sollten ermöglicht werden“

23. November 2023
Neuigkeiten

Freistaat ist gefordert, eine Lösung herbeizuführen.

Landrat Rico Anto reagiert mit Unverständnis auf die de facto Untersagung von sogenannten „Lichterfahrten“ im Erzgebirge durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bzw. das übergeordnete Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Vor dem Hintergrund der durch das Landesamt geltend gemachten Einschränkungen bzw. Auflagen sind die während der Zeit der Corona-Pandemie etablierten Rundfahrten durch die unteren Verkehrsbehörden im Landratsamt bzw. in den Großen Kreisstädten nicht bzw. kaum noch genehmigungsfähig. Auch Ausnahmegenehmigungen, wie sie vom Landratsamt Erzgebirgskreis noch im vergangenen Jahr erteilt werden konnten, sind unter diesen Voraussetzungen praktisch kaum mehr möglich.

Landrat Anton: „Ich habe die Debatte um die Lichterfahrten in der in Kürze beginnenden Adventszeit aufmerksam verfolgt. Es ist für mich ebenso wie für viele andere schlicht nicht nachvollziehbar, warum das LASuV in dieser Art und Weise agiert. Als Verkehrsbehörde wurde unser Ermessensspielraum durch die gemachten Vorgaben derart eingeschränkt, dass uns mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit solche Veranstaltungen mittlerweile die Hände gebunden sind. Ausnahmegenehmigungen können angesichts der in Teilen völlig unrealistischen Auflagen nicht mehr erteilt werden. Dies bedaure ich außerordentlich! Ich erwarte daher von der Landesregierung und insbesondere vom fachlich zuständigen Staatsminister Martin Dulig, dass für dieses Problem kurzfristig eine tragfähige Lösung gefunden wird. Die Lichterfahrten im Erzgebirge sollten ermöglicht werden. Dies habe ich bereits am Dienstag so auch dem Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk, gespiegelt.“

 

SP

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