Landrat begrüßt Staatsstraßenbau – Forderung nach Verstetigung

25. April 2023
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Baubeginn an Staatsstraße S 272 zwischen Breitenbrunn und Antonsthal.

An den Straßen der Region wird derzeit bereits viel gebaut. Aus Sicht der Landkreisverwaltung besonders erfreulich: Neben den für die Jahreszeit üblichen Flickungen der Winterschäden durch die fünf Straßenmeistereien des Erzgebirgskreises wird auch an den Staats- und Bundesstraßen bereits gebaut. Das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) hat hierfür nach eigenem Bekunden so viel Geld zur Verfügung wie noch nie in den vergangenen 30 Jahren. Dies betonten die Verantwortlichen aus dem LASuV ebenso wie die Vertreter des übergeordneten Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) beinahe unisono beim Startschuss für eines der vielen Bauprojekte an den Staats- und Bundesstraßen im Erzgebirgskreis in Breitenbrunn. An der Staatsstraße (S) 272 begannen vor Ort in dieser Woche (17. KW) umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung des Stützbauwerkes am Schwarzwasser am Ortseingang von Breitenbrunn sowie auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen dem Ortsausgang Antonsthal und der Kreuzung mit der Kreisstraße (K) 9133 in Breitenbrunn. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 3,5 Mio. Euro und werden aus einem Sonderprogramm zur Erhaltung der Staatsstraßen getragen.

Erzgebirgskreis begrüßt Maßnahmen und bietet Unterstützung an

Der Erzgebirgskreis begrüßt diese und die weiterhin geplanten Baumaßnahmen in der Region, die teilweise über das im vergangenen Jahr vom SMWA angekündigte 60-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Staatsstraßenbau finanziert werden. Das Programm ergänzt das reguläre Bauprogramm des LASuV. So richtig und wichtig beide Programme sind, so dringend müssen derartige Investitionsvolumina dauerhaft im Staatshaushalt eingeplant werden. Dazu Landrat Rico Anton: „Wir begrüßen das Sonderinvestitionsprogramm des Freistaates für den Staatsstraßenbau außerordentlich. Allerdings darf diese Mittelzuweisung angesichts des teils desolaten Zustands der Staatsstraßen in der Region keine Eintagsfliege bleiben, sondern muss zwingend verstetigt werden. Nur so kann der Investitionsstau der letzten Jahre überwunden werden, dessen Folgen nicht nur an der S 272 in Breitenbrunn für jeden ersichtlich sind.“

In diesem Zusammenhang ist die Landkreisverwaltung auch gern bereit das LASuV bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen zu unterstützen. So betont u. a. Thomas Bretschneider, Referatsleiter der Straßenbauverwaltung im Landratsamt Erzgebirgskreis, dass man den Verantwortlichen im Dresdner Wirtschaftsministerium sowie im LASuV bereits mehrfach angeboten habe, einzelne Maßnahmen im Auftrag des Freistaates über sogenannte Verwaltungsvereinbarungen umzusetzen. „Solche Kooperationen im Bereich der Erhaltung sind immer sinnvoll, insbesondere da es dem Bürger am Ende egal ist, wer solch ein Projekt realisiert. Was zählt, ist die spürbare Verbesserung des (Staats-) Straßennetzes in unserer Region“, so Referatsleiter Bretschneider weiter.

Fehlende Mittel für Unterhaltung und Instandsetzung

Neben dem grundhaften Ausbau und Erhaltungsmaßnahmen gestalten sich aber auch Unterhaltung und Instandsetzung an den Staatsstraßen der Region zunehmend schwierig – ein Problem, auf welches die zuständige Straßenbauverwaltung des Erzgebirgskreises immer wieder hingewiesen hat. Hierbei erweist sich insbesondere die fehlende Dynamisierung der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Pauschalzuwendungen als größte Herausforderung. Dazu Rico Ott, Leiter der Abteilung 3 für Umwelt, Verkehr und Sicherheit: „Als Straßenbauverwaltung haben wir für die Bundes- und Staatsstraßen der Region den gesetzlichen Auftrag zur Unterhaltung und Instandsetzung, verbunden mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Leider fehlt es hierfür aber an auskömmlichen Unterhaltungsmitteln aus dem sächsischen Staatshaushalt. Diese wurden seit mehr als 10 Jahren nicht mehr sachgerecht angepasst und berücksichtigen daher die seitdem aufgetretenen Kostensteigerungen etwa bei Baupreisen, Kraftstoffen oder Arbeitsentgelten nicht.“

Welche Folgen diese fehlende Dynamisierung der vom Freistaat bereitgestellten Finanzmittel für den Erzgebirgskreis hat, verdeutlicht ein vereinfachtes Rechenbeispiel anhand der tatsächlichen Zuweisungen für Bundes- und Staatsstraßen im Jahr 2022 (bereinigt um Personalkosten): Während der Bund dem Landkreis je Kilometer Bundesstraße ca. 9.000 Euro für Unterhaltung und Instandsetzung zur Verfügung stellte, gewährt der Freistaat Sachsen je Kilometer Staatsstraße nur rund 6.500 Euro. Vor diesem Hintergrund ist allein mit Blick auf das vergangene Jahr 2022 bei rund 585 Kilometern Staatsstraßen im Betreuungsbereich des Erzgebirgskreises ein Mitteldefizit von mehr als 1,5 Mio. € entstanden – Tendenz steigend.

Im Zusammenspiel mit weniger Zuweisungen für die Straßenunterhaltung kommt hinzu, dass das Staatsstraßennetz im sächsischen Vergleich im Erzgebirgskreis mit einem Substanzwert bei 422 km schlechter als 3,5 und somit „Spitzenreiter“ ist (Stand 2017 – Substanzwertskala 1,0 bis 5,0 – ab 3,5 Warnwert).

Forderung nach „Höhenzuschlag“

Als finanziell ähnlich problematisch erweist sich aus Sicht der Landkreisverwaltung zudem die seit Jahren angemahnte, aber nach wie vor fehlende Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten der erzgebirgischen Mittelgebirgsregion. So benötigt der Erzgebirgskreis aufgrund der Höhenlagen rund ein Drittel der Zuweisungen für die Gewährleistung des Winterdienstes – Geld, welches dann im Gegensatz zu den Landkreisen im sächsischen Flachland für den Straßenunterhalt fehlt. Ebenso wird die Kalkulation der im sächsischen Vergleich übergroßen Anzahl an Leitplanken, Böschungen oder Brückenbauwerken nicht gerecht. „Aus unserer Sicht ist es daher an der Zeit, dass uns der Freistaat endlich eine Art „Höhenzuschlag“ gewährt, der – wie bei den Kreisstraßen der Fall – den Gegebenheiten unserer Mittelgebirgslagen Rechnung trägt und dem auch bei der Finanzausstattung gerecht wird“, so Abteilungsleiter Ott.

Hintergrund

Der Erzgebirgskreis hat das höchstgelegene Straßennetz Sachsens. Die fünf Straßenmeistereien des Erzgebirgskreises in Aue-Bad Schlema, Schönfeld, Stollberg, Gornau und Zöblitz sind für die Betreuung von circa 1.234 Kilometer Straßennetz im Landkreis zuständig. Die Betreuungszuständigkeit schlüsselt sich in 315 Kilometer Bundesstraßen, 585 Kilometer Staatsstraßen und 333 Kilometer Kreisstraßen auf. Der Landkreis erhält vom Freistaat Sachsen im Bereich der Straßenunterhaltung von Bundes- und Staatsstraßen Zuweisungen für die sogenannte betriebliche und bauliche Unterhaltung sowie Instandhaltung (umgangssprachlich Reparaturmaßnahmen und Flickung genannt). Näheres regelt das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG).

 

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