Landrat fordert vom Freistaat klares Bekenntnis für den ländlichen Raum

03. Mai 2021
Pressemitteilungen

Beschlossener Interessensausgleich soll im Sinne der Kommunen eingehalten werden

Beschlossener Interessensausgleich soll im Sinne der Kommunen eingehalten werden

 

Mit den geplanten Änderungen des Freistaates Sachsen im Zuge der Umsetzung der Standortkonzeption für die Finanzämter durch das Sächsische Finanzministerium und die Überlegung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums zum Verbleib des LaSuV in Chemnitz zeigt sich der Landrat des Erzgebirgskreises, Frank Vogel, nicht einverstanden.

„Es kann nicht sein, dass der im Zuge der Kreis- und Funktionalreform 2008 beschlossene Interessensausgleich für Kommunen, wie zum Beispiel die Zentralisierung der Finanzämter auf den Standort in Annaberg-Buchholz, die Ansiedelung eines Finanzamtes für Sonderaufgaben  in Schwarzenberg oder die Zusicherung der Verlagerung der Landesamtes für Straßenbau und Verkehr nach Zschopau im Erzgebirgskreis keinen Bestand mehr haben. Ich appelliere im Interesse der Kommunen, die von den neuen Entscheidungen aus Dresden benachteiligt werden, an die Verlässlichkeit der sächsischen Politik.“

Der Landrat habe den Eindruck, jedes Ministerium für sich suche nach anderen Lösung auf Kosten der Kommunen, die bisher neben der Beplanungen für die ursprünglich vom Freistaat angekündigten Vorhaben auch Hoffnung in die Förderung der ländlichen Infrastruktur gesetzt hatten. Gerade der ländliche Raum brauche ein klares, verlässliches Bekenntnis des Freistaates so Landrat Vogel.

 

PM SMF: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/250851

PM SMWA: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/250863

 

PM/ KP

 

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