Landrat gab Pressekonferenz zum Jahresauftakt

06. Februar 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Die Landkreisverwaltung gab am 06.02.2023 einen Überblick zu den Themen, die die verschiedenen Ämter der Landkreisverwaltung aktuell besonders beschäftigen bzw. im Jahresverlauf 2023 beschäftigen werden.

Themen der Abteilung 1 für Zentrale Angelegenheiten und Bildung

 

Wichtige Investitionsvorhaben des Erzgebirgskreises

  • Schulen und weitere Bildungseinrichtungen (ausgewählte Maßnahmen):

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen in Trägerschaft des Landkreises bis 2024 (Digitalpakt); Gesamtkosten: 10,8 Mio. EUR

  • Generalsanierung der "Brückenbergschule" Schwarzenberg; 2021 - 2023; Gesamtkosten: ca. 5 Mio. EUR

  • Umnutzung Haus 2 des ehem. Berufsschulzentrum "Erdmann Kircheis" zur Volkshochschule in Aue-Bad Schlema; 2021 - 2023; Gesamtkosten: 4,9 Mio. EUR

  • Brandschutztechnische Sanierung im Gymnasium Zschopau; 2019 - 2023; Gesamtkosten: 12,3 Mio. EUR

  • Geplante Sanierung der Eliteschule des Wintersports im Kurort Oberwiesenthal inkl. Ausbau der digitalen Infrastruktur (Digitalpakt); 2023 – 2024; geplante Gesamtkosten: ca. 4 Mio. EUR 

  • Pilotprojekt für eine PV-Anlage am Gymnasium Marienberg

  • Investitionen in Schulausstattung und Lehrmittel; Gesamtinvestitionen 2023 und 2024:
    2,49 Mio. EUR; hinzu kommen weitere 3,83 Mio. EUR für Lehr- und Lernmittel, die wegen der 800 EUR-Wertgrenze nicht als Investitionen zählen

  • Weitere Baumaßnahmen des Landkreises (ausgewählte Maßnahmen, aktueller Planungsstand):

  • Neubau Katastrophenschutzhof in Annaberg-B.; 2021 – 2025; Gesamtkosten: ca. 10,5 Mio. EUR

  • Neubau Straßenmeisterei Heinzebank (B 174); 2024 – 2025; Gesamtkosten: ca. 6,5 Mio. EUR

  • Umbau- und Sanierung Bergbaumuseum Oelsnitz; 2019 - 2023; Gesamtkosten: 26,2 Mio. EUR

 

Verwaltungsdigitalisierung

  • Digitale Antragsverarbeitung: Einführung von Online-Antragsassistenten in der sächsischen Plattform „Amt24“ – kommunale Nachnutzung geplant (Bsp. Online-Antrag auf Wohngeld)

  • Weitere sog. „Einer für Alle“-Dienste („EfA“) anderer Bundesländer zur kommunalen Nachnutzung vorgesehen (digitaler Bauantrag)

  • Projekt zur flächendeckenden Einführung der E-Akte in der Landkreisverwaltung startet 2023 (Grundlage bildet ein einheitliches Dokumentenmanagement-System [DMS])

  • Ausbau der elektronischen (Behörden-)Kommunikation (Bsp.: Nutzung des elektronischen Behördenpostfachs „beBPo“ zur Kommunikation mit der Justiz)

  • Ausbau der digitalen Serviceangebote geplant (Bsp.: Online-Terminbuchungen für Impfungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Schulungen für den Gesundheitspass als Online-Schulung)

  • Entwicklung einer Landkreis-App als zusätzliches Informations- und Serviceangebot der Landkreisverwaltung

 

Doppel-Haushalt 2023/24

  • Nach Einbringung des Haushaltsentwurfs in den Kreistag am 07.12.2022 ist der Beschluss des Doppel-Haushaltes durch den Kreistag am 29.03.2023 geplant

  • Nach dem Haushaltsbeschluss steht die Bestätigung durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) aus

  • Ausgewählte Haushalts-Kennzahlen:

  • Ergebnishaushalt 2023: Aufwendungen i. H. v. 631,12 Mio. EUR; Erträge i. H. v. 612,98 Mio. EUR

  • Ergebnishaushalt 2024: Aufwendungen i. H. v. 686,28 Mio. EUR; Erträge i. H. v. 663,19 Mio. EUR

  • Für 2023/24 ist eine Nettoneuverschuldung von 16,2 Mio. EUR geplant

  • Die Mittel für die Investitionstätigkeit des Landkreises bleiben mit ca. 56 Mio. EUR für 2023/24 konstant im Vergleich zum Doppelhaushalt 2021/2022

  • Der Kreisumlagehebesatz steigt ab 2023 von 28,7% auf 29,7%

  • Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung ist nicht mit einer grundlegenden haushaltsseitigen Entspannung zu rechnen

 

Themen der Abteilung 2 für Soziales und Ordnung

 

Flüchtlingsunterbringung im Erzgebirgskreis

  • Zahlen zur Flüchtlingsunterbringung 2022:

    • 11.552 ausländische Staatsangehörige im Erzgebirgskreis gemeldet

    • insgesamt 5.187 Flüchtlinge im Landkreis aufgenommen

    • davon 4.108 Ukrainer

  • Geflüchtete aus der Ukraine wurden bisher v. a. in Wohnungen von privaten Vermietern, sowie von Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften untergebracht

  • Aktuell stehen der Landkreisverwaltung folgende reguläre Unterbringungskapazitäten mit einer Gesamtkapazität von rund 3.300 Plätzen für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung:

  • 9 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Kapazität von rund 900 Plätzen

  • (dezentrale) Unterbringung in Gewährswohnungen mit Kapazitäten von rund 2.400 Plätzen

  • derzeit freie Unterbringungskapazität von 428 Plätzen (Stand: 27.01.2023)

  • Zuweisungsprognose der Landesdirektion Sachsen für den Erzgebirgskreis bis KW 9, 2023:

  • Zuweisung von 265 Asylbewerbern

  • Zuweisung von 700 ukrainische Kriegsflüchtlingen

 

Gesetzliche Neuregelungen – Umsetzung der Wohngeldnovelle und des Bürgergeld-Gesetzes  

Wohngeld-Novelle

  • Ausgangssituation: Kreis der Wohngeldempfänger ist seit 01.01.2023 deutlich erweitert; zugleich steigt der durchschnittlich ausgezahlte Wohngeldbetrag teils deutlich

  • Berechnung: Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen und der Miete bzw. Belastung individuell geprüft und berechnet

  • Für die Prüfung, Berechnung und Bescheidung eines Antrags ist in jedem Fall eine vollständige Antragstellung erforderlich – (Vgl.: Erforderliche_Unterlagen.pdf (erzgebirgskreis.de))

  • Hinweise zur Bearbeitungszeit: derzeit liegt die Bearbeitungszeit pro Antrag bei ca. 3 Monaten – perspektivisch muss aber ggf. mit wesentlich längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden

  • Gründe: Verdopplung der Zahl eingehender Anträge im Vergleich zu 2022 (2022: rund 11.000 Antragsteller, davon knapp 3.300 leistungsberechtigte Wohngeldhaushalte)

  • Maßnahmen der Landkreisverwaltung: Personalaufstockung um 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bearbeitung der Anträge; Anpassung der Sprechzeiten des Sachgebiets; Beschleunigung von Verfahren etwa durch Online-Antragsverfahren

  • Der Landkreis ist bestrebt, die Anträge so zügig wie möglich zu bearbeiten

Bürgergeld-Einführung

  • Gesetz tritt in zwei Stufen am 01.01.2023 und am 01.07.2023 in Kraft und löst das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab (sog. Arbeitslosengeld II)

  • Mehr zu wesentlichen Änderungen infolge der Gesetzesnovelle unter: Bürgergeld – Erzgebirgskreis

  • Umsetzung im Jobcenter Erzgebirgskreis:

  • Auszahlungen des Bürgergeldes für Januar/Februar 2023 erfolgte reibungslos und ohne Unterschied zu den Auszahlungen bis zum 31.12.22

  • Regelbedarfserhöhungen infolge der Gesetzesnovelle wurden zeitnah in die Fachsoftware eingepflegt, sodass alle Bescheide ab dem 12.12.2022 bereits die neuen Regelbedarfe enthalten

  • Aufgrund der neuen Verfahren, die aus der Gesetzesnovelle resultieren, steigen die Anforderungen an die Beschäftigten der Landkreisverwaltung; weiterhin werden künftig ggf. mehr personelle Ressourcen zur Antragsbearbeitung benötigt

 

Neues Online-Angebot des Pflegenetzes Erzgebirgskreis

  • Projektbeteiligte: Pflegeberater verschiedener Pflegekassen (AOK Plus, Knappschaft-Bahn-See, IKK classic), Leistungserbringer im Bereich Pflege, Pflegekoordinatoren als Vertreter Sachgebiets SGB XII des Referats Soziale Hilfen in der Landkreisverwaltung

  • Realisierungszeitraum: Januar 2022 bis Januar 2023

  • Zielgruppe: Website ist ein Angebot für Ratsuchende im Bereich Pflege (Pflegebedürftige/ pflegender Angehörige/ etc.)

  • Inhalte und Zielsetzung des Online-Angebots:

  • U. a. werden Kontaktdaten der Pflegeberatenden der im Erzgebirgskreis meist vertretenen Pflegekassen, Kontaktdaten der VDK Beratungsstellen sowie Verlinkung der Anträge dieser Kassen im Bereich Pflege auf einen Blick zur Verfügung gestellt

  • Außerdem: Angebot zweier Telefonnummern, die bei Krisensituation bzw. Einsamkeit angerufen werden können

  • Klärung problemorientierter Fragestellungen

  • Veranstaltungshinweise zu Angeboten des Pflegenetzes

  • Informationen zu Nachbarschaftshelfern und Alltagsbegleitern

 

Themen der Abteilung 3 für Umwelt, Verkehr und Sicherheit

 

Kommunalbudget Straßenbau

  • Ausgangslage: Förderrichtlinie „RL-KStB“ aufgrund völliger Überzeichnung seit 2020 ausgesetzt

  • Zielsetzung Kommunen: Pauschalisierung der kommunalen Budgets für Straßenbau und Straßenunterhaltung im Zuständigkeitsbereich

  • Zielsetzung zur künftigen Finanzierung: zusätzlich zur Erneuerungs- und Instandsetzungspauschale i. H. v. 60 Mio. EUR soll dauerhaft ein pauschales Kommunalbudget i. H. v. 115 Mio. EUR etabliert werden

  • Gemäß diesem neuen Finanzierungsmodell entfallen auf den Erzgebirgskreis künftig jährlich ca. 9,3 Mio. EUR für Baumaßnahmen, die zwischen Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen aufgeteilt werden

  • Neues Modell schafft Planungssicherheit und sollte zur Beschleunigung des kommunalen Straßenbaus beitragen

  • Zielsetzung zur Sonderförderung des Kreisstraßenbaus: künftig sollen Maßnahmen im besonderen Landesinteresse besonders gefördert werden

  • Maßnahmenliste Landkreisverwaltung Erzgebirgskreis (nur Kommunalbudget) siehe Anlage

 

Bundes- und Staatsstraßen im Erzgebirgskreis

  • Ausgangssituation / Grundlegendes:

  • massiver Investitionsstau v. a. im Bereich der Staatsstraßenerhaltung durch das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV)

  • Defizite können durch Straßenunterhaltungsmaßnahmen des Landkreises nicht kompensiert werden

  • Situation wurde stets sowohl ggü. dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) kommuniziert

  • Maßnahmen (Auswahl):

  • 2019 wurden sog. „Winterschadensbeseitigung“ teilweise auch als Ersatzvornahmen bei Fahrbahnerneuerungen durch den Landkreis durchgeführt (Bsp.: OT Cunersdorf, Tannenberg, Grünhain-Beierfeld, Geyer usw.)

  • Sonderprogramm über sog. „Haushaltsreste“ aus 2022 für 2023 i. H. v. 60 Mio. EUR für Sachsen, wovon im Erzgebirgskreis rund 10-11 Mio. EUR für 8 zusätzliche Projekte an Staatsstraßen neben 6 regulären Maßnahmen investiert werden sollen  

  • Maßnahmenliste Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV)

  • Zielsetzungen der Landkreisverwaltung ggü. dem Freistaat Sachsen:

  • Trotz Sonderprogramm besteht weiterer Erhaltungsbedarf, wofür weitere Mittel benötigt werden

  • Es ist eine Verstetigung höherer Zuweisungsbedarfe notwendig, dies betrifft v. a. die Unterhaltungsmittel für den Landkreis

  • Der Erzgebirgskreis wiederholt sein Angebot an den Freistaat Sachsen, im Einzelfall (etwa bei fehlenden Planungskapazitäten) Straßenbaumaßnahmen im Landkreis zu realisieren, die eigentlich in die Zuständigkeit von Land und Bund fallen – hierfür können sog. Verwaltungsvereinbarungen getroffen werden

 

Konzeption der Straßenmeistereien im Erzgebirgskreis

  • Ausgangslage: Übernahme der 4 Straßenmeistereien (SM) des Freistaates Sachsen (Aue, Gornau, Schönfeld, Zöblitz) sowie des Reparatur- und Winterdienststützpunkt Markersbach (RWS) zum 01.01.2021; Maßgabe zur Umsetzung der Standortkonzeption; Ablösebetrag i. H. v. 9,8 Mio. EUR festgeschrieben

  • Zielsetzung Standortkonzeption: Standorte der SM Gornau und der SM Zöblitz „fusionieren“ zur SM Heinzebank; künftig nur noch vier Straßenmeistereien im Erzgebirgskreis

  • Umsetzung: seit 2021 zahlreiche Erhaltungsmaßnahmen in den künftigen Bestandsobjekten realisiert; bisheriges Bauvolumen ca. 1,5 Mio. EUR; konkrete Maßnahmen (Auswahl):

  • SM Aue/Stützpunkt Eibenstock: u. a. Modernisierung Verwaltungstrakt, Erweiterung des Umkleidebereiches, Neuaufteilung des Gemeinschafts- und Beratungsraums; außerdem: Neubau eines Salzsilos am Stützpunkt Eibenstock; Gesamtkosten: ca. 770 TEUR

  • SM Schönfeld: u. a. Trockenlegung des Verwaltungstraktes, Erneuerung Dacheindeckung und Einbau eines Wärmedämmverbundsystems; Gesamtkosten: ca. 480 TEUR

  • RWS Markersbach: u. a. Erneuerung des Bremsen-/Rollenprüfstand, der Toranlage der Waschhalle sowie der Heizungsanlage; Gesamtkosten: ca. 62 TEUR

  • Neue SM Heinzebank: Baugenehmigung wird für die erste Jahreshälfte erwartet, verkehrliche Erschließung als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) im Zuge der Fahrbahnerneuerung B174 in der ersten Jahreshälfte geplant, für die 2. Jahreshälfte sind Tiefbauarbeiten für den Neubau geplant (Kompaktmeisterei), idealerweise sogar der Bau der Salzhalle

  • SM Stollberg: Sanitärtrakt und Fahrzeughalle sollen erweitert sowie energetische Maßnahmen umgesetzt werden (in Zuständigkeit des LaSuV)

 

Neubau Katastrophenschutzhof Annaberg-B.

  • Ausgangslage: Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde u. a. für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zuständig; zuständige Fachabteilung zählt zur kritischen Infrastruktur (KRITIS); Arbeitsfähigkeit dieser KRITIS unter Ausfall von Versorgungseinrichtungen ist durch entsprechende Ausstattung zu gewährleisten

  • Zielsetzung Landkreisverwaltung:

  • KRITIS-Einrichtungen unter einem Dach bündeln – dies sind: Fachreferat Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (Referat 34), das Feuerwehr-Technische-Zentrum [FTZ] und der Verwaltungsstab des Erzgebirgskreises

  • Vernetzen der Teilbereiche und nutzen von Synergieeffekten

  • Neubau eines Gebäudes für die Katastrophenschutzeinheit in Annaberg-B. als Lösung

  • Aktueller Stand des Neubauprojektes:

  • Bauabschnitt 1: Errichtung von Fahrzeughallen für 10 Fahrzeuge, sowie eines Gebäudes für (ehrenamtliche) Einsatzkräfte und von zwei Garagen sowie eines Warmlagers für das Referat 34; geplante Fertigstellung im Januar 2024

  • Bauabschnitt 2: Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung des FTZ, der technischen Einsatzleitung, des Verwaltungsstabes und von Büroräumen für das Referat 34; avisierter Baubeginn im Juni 2023 und geplante Fertigstellung im Februar 2025

  • Aktuelle Kostenkalkulation: erster Bauabschnitt ca. 3,1 Mio. EUR (zugesicherte Fördermittel des Freistaates Sachsen i. H. v. ca. 1 Mio. EUR); zweiter Bauabschnitt ca. 6 Mio. EUR

 

 

Zur Aufzeichnung der gesamten Pressekonferenz gelangen Sie hier.

 

 

 

 

 

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