Maskenpflicht entfällt – Testung an Schulen läuft nur noch bis zu den Osterferien
Das Kabinett hat am 29. März 2022 die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden.
Die Testpflicht für den Schulbesuch wird noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, vorausgesetzt die weitere positive Entwicklung der Gesamtlage. »Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen. Es gilt nun mit Achtsamkeit weiter mehr Normalität in die Schulen einkehren zu lassen«, so Kultusminister Christian Piwarz mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen in den Schulen. Während vom 14. bis 20. März noch 13.044 Schülerinnen und Schüler von einer Infektion betroffen waren, sind es im Zeitraum vom 21. bis 27. März 9.192 Schülerinnen und Schüler gewesen. Bei den Lehrkräften gab es ebenfalls einen Rückgang. Ausführliche Zahlen: Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
Der Minister machte deutlich, dass es nicht länger vertretbar sei, dass Schulen und Kitas strengere Schutzmaßnahmen und Einschränkungen hinnehmen müssen, während im Alltag und in der Gesellschaft insgesamt die Corona-Schutzmaßnahmen wie Maske und Tests zurückgenommen werden.
Regelungen ab dem 3. April 2022 bis 17. April 2022:
Maskenpflicht in Kita und Schule entfällt komplett
Bis zu den Osterferien gilt weiter eine zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in die häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule bleiben. Für sie besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
Vom Präsenzunterricht können sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.
Die Schulen werden trotz Infektionsfällen weiter offengehalten. Einzelne Klassen ins häusliche Lernen zu schicken oder vorübergehende komplette Schulschließungen wird es nur dann geben, wenn aufgrund von Corona-Infektionen und Quarantäne eine Vielzahl von Schülern und Lehrkräften ausfallen, die den Schulbetrieb in Präsenz insgesamt nicht mehr durchführbar machen. Aktuell sind von insgesamt 1.400 öffentlichen Schulen acht vorrübergehend komplett geschlossen und an 20 Schulen wurden einzelne Klassen ins häusliche Lernen geschickt.
Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und endet am 17. April 2022.
PM SMK 29.03.2022