Mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen: zweiter Förderaufruf für Projekte

18. Juli 2022
Neuigkeiten

Demokratieministerin Katja Meier ruft zur zweiten Förderrunde für Projekte im Rahmen der Richtlinie Bürgerbeteiligung auf.

Zu  Jahresbeginn  wurde  die  Richtlinie  Bürgerbeteiligung  (FRL Bürgerbeteiligung)  mit  der  damit  möglichen  Förderung  von Beteiligungsverfahren  und  -projekten  in  den Kommunen  und  aus  der Zivilgesellschaft  durch  das  Kabinett  beschlossen.  Der  dadurch  mögliche Ausbau einer breiten Beteiligungskultur in Sachsen ist  dem Demokratieministerium ein sehr wichtiges Anliegen.  Die  Resonanz  auf  dieses  Thema  zeigte  sich  in  einem  ersten  Treffen  des neuen  Erfahrungs-  und Beratungsnetzwerks  Bürgerbeteiligung,  zu  dem das Fachreferat im Mai eingeladen hatte. Mehr als 150 interessierte Aktive, darunter  etwa  70  Vertreterinnen  und  Vertreter aus  den  Kommunen  und Landkreisen, diskutierten zu Partizipation in Sachsen. 

 

Aufruf zur zweiten Förderrunde 
 

Mit einem Brief möchte die Demokratieministerin darauf aufmerksam machen, dass am 7. Juli 2022 der zweite Förderaufruf im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Neben  der  Finanzierung  einzelner  Partizipationsprojekte  können  darüber  hinaus  im Rahmen der Förderbausteine „Modellkommune“ oder „Bürgerkommune“ Kommunen bei ihren  strukturellen  Entwicklungen  unterstützt  werden,  beispielsweise  kann  dies  die Entwicklung von kommunalen Beteiligungssatzungen umfassen. 
 
Projektanträge können bis 11.  September  2022  eingereicht werden.


Im  Vorfeld  der  Antragstellung  besteht  am  20.  Juli  sowie  am  10.  und  30.  August  die Möglichkeit, in digitalen Informationsveranstaltungen Fragen zur Förderrichtlinie zu besprechen. Ebenso können über das Fachreferat individuelle Beratungsleistungen durch einen externen  Dienstleister  in  Anspruch  genommen werden. 
 
Alle  Informationen  zur  Förderrichtlinie,  zur  Antragstellung  und  zu  den Informationsveranstaltungen.


Sollten  Sie  darüber  hinaus  Fragen  haben,  stehen  Ihnen  die  Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter  des  Referats  „Bürgerbeteiligung,  Online-Bürgerbeteiligungsformate“  sehr 
gern  zur  Verfügung  (E-Mail:  frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de;  Tel.: 0351 564-16524). 
 
Es wird darauf hingeweisen, dass je Kommune nur ein Antrag eingereicht werden kann. Sollte es mehrere Ideen aus Geschäftsbereichen bzw. Dezernaten geben, können 
diese ggf. auch zu einem Antrag als Modellkommune zusammengefasst werden. 

 

Das vollständige Schreiben von Demokratieministerin Katja Meier über den zweiten Förderaufruf im Rahmen der FRL Bürgerbeteiligung sowie das Save-the-Date für ein weiteres Netzwerktreffen können hier eingesehen werden.

 

JB

 

 

 

 

 

 

 

 

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