Mehr Geld für mehr Züge: Zweckverbände prüfen sinnvollen Einsatz

04. März 2020
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Sächsischer Landkreistag informiert.

Mehr Geld für mehr Züge: Zweckverbände prüfen sinnvollen Einsatz

Mehr Züge auf die Schiene bringen, mehr Autofahrer zum Umsteigen bewegen – das ist das erklärte Ziel der fünf Zweckverbände, die sich vorrangig um den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen kümmern. Vor dem Hintergrund der deutlichen Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes für die Länder bekräftigt der Sprecher der Zweckverbandsvorsitzenden, Nordsachsens Landrat Kai Emanuel (parteilos): „Wenn die Staatsregierung die zusätzlichen Millionen auch tatsächlich dorthin weiterleitet, wo der SPNV in Sachsen bestellt und bezahlt wird, dann werden die Zweckverbände das Geld gut einzusetzen wissen.“

Derzeit werde von den Verbänden sachsenweit geprüft, wo und unter welchen Bedingungen es möglich ist, mehr Züge fahren zu lassen, um beispielsweise Taktzeiten zu verdichten, bessere Verbindungen zu knüpfen und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) insgesamt attraktiver zu gestalten. „Wir wollen einen signifikanten Fahrgastzuwachs erreichen und keine heiße Luft durch die Gegend fahren“, macht Emanuel als Vorsitzender des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) deutlich und plädiert für einen sinnvollen und sorgsamen Umgang mit den Fördergeldern.

Durch die vom Bund beschlossene Änderung des Regionalisierungsgesetzes fließen 2020 rund 10 Millionen Euro mehr nach Sachsen, im nächsten Jahr etwa 20 Millionen und ab 2023 jährlich rund 30 Millionen Euro zusätzlich. Werden die von den Nahverkehrszweckverbänden abgerufenen Regionalisierungsmittel nicht im selben Jahr ausgegeben, können sie zweckgebunden ins Folgejahr übertragen werden. Kai Emanuel: „Jedes Jahr wird jeder Euro gegenüber dem zuständigen Ministerium abgerechnet. Das muss auch so sein, schließlich handelt es sich um Steuergelder. Darum finde ich es ebenso richtig, dass die Bundesregierung ihrerseits bei den Ländern darauf drängt, dass diese ihre Ausgabereste nun auch im Sinne des Gesetzes für den ÖPNV ausgeben.“

Pressemitteilung des SLKT

 

PM SLKT/AB

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